Wilko Zicht - Der Kläger
Wilko Zicht war jetzt im zweiten Anlauf erfolgreich: Schon 1998 hatte der heute 34-jährige Bremer gegen die Überhangmandate in Karlsruhe geklagt.
Wilko Zicht war jetzt im zweiten Anlauf erfolgreich: Schon 1998 hatte der heute 34-jährige Bremer gegen die Überhangmandate in Karlsruhe geklagt. Damals scheiterte Zicht - die Richter taten seine Argumentation als Zahlenspielerei ohne praktische Bedeutung ab.
Als es in Dresden im Jahr 2005 zu einer Nachwahl kam, konnte davon keine Rede mehr sei, denn die übrigen Wahlergebnisse waren ja bekannt: Die CDU-Wähler stimmten taktisch ab, gaben anderen Parteien ihre Stimme und schusterten damit - paradoxerweise - der Union einen weiteren Sitz zu. Die praktische Bedeutung, 1998 noch bestritten, lag auf der Hand.
Zicht hat sich in diesem juristischen Kampf einen Namen als Wahlrechtsexperte gemacht. Zwar hat er dafür keine akademische Qualifikation: Der Mobilfunktechniker mit abgebrochenem Jura-Studium ist ständiges Mitglied im Wahlausschuss für die Stadt Bremen.
Kurioserweise, so Zicht, habe ihm bei seiner zweiten Klage das Verfassungsgericht ausdrücklich den Berliner Staatsrechtler Hans Meyer als Prozessvertreter empfohlen. Zicht: "Man könnte fast meinen, die Richter wollten das enttäuschende Urteil von damals (1998) vergessen machen." Red