Europäisches Patentamt widerruft Sperma-Patent

München (dpa) - Das Europäische Patentamt hat ein Patent auf Spermien widerrufen, die nach Geschlecht sortiert sind. Damit gab die Münchner Behörde (Epa) am Donnerstag der patentkritischen Organisation Testbiotech Recht, die Einspruch eingelegt hatte.

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Das Patent einer britischen Firma (EP1263521) hatte sowohl tierische als auch menschliche Spermazellen umfasst, die für eine künstliche Befruchtung nach Geschlecht vorsortiert sind.

„Das steht im Widerspruch zur Biopatentrichtlinie, wonach menschliche Keimzellen nicht patentiert werden können“, sagte der stellvertretende Epa-Sprecher Rainer Osterwalder. Die Firma kann gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen.

Das Patent ist in elf Teilbereiche untergliedert. Das Epa stufte zwei davon als unzulässig ein. Da das Unternehmen aber keinen Antrag stellte, die übrigen Bereiche anzuerkennen, wurde das Patent im Ganzen widerrufen. Bei der Verhandlung waren keine Vertreter der Firma anwesend.

Christoph Then von Testbiotech sprach von einem Teilerfolg. Da es sich um eine Einzelfallentscheidung handele, seien derartige Patente grundsätzlich weiter möglich: „Es ist nicht hundertprozentig ein Erfolg für uns, weil das Patentamt der Meinung ist, dass Teile des Patents hätten aufrechterhalten werden können.“

Das Patentamt argumentierte unter anderem, dass Verfahren zur Auswahl des Geschlechts beim Menschen im Falle von Erbkrankheiten unter gewissen Umständen erlaubt seien. Deshalb könne darauf auch ein Patent erteilt werden.

Patentkritiker Then stellt sich gegen die Ansicht: „Der Mensch darf nicht zur Ware werden. Es gibt aber immer wieder Versuche, den menschlichen Körper über das Patentrecht kommerziell auszubeuten.“ Patente zu Spermienauswahl könnten außerdem Landwirte oder Tierzüchter wirtschaftlich abhängig machen. Die Gesetze ließen bislang zu große Spielräume. „Wir fordern deswegen die Politik auf, für klare Grenzen im Patentrecht zu sorgen.“

Nach Thens Einschätzung gibt es rund ein Dutzend Patente, die sich auf Sperma und die Geschlechtsauswahl beziehen. Einige wurden bislang widerrufen. So entzog das Epa beispielsweise vor zwei Jahren einer US-Firma ein Patent zur Auswahl und Kühlung von Sperma bei Zuchttieren (EP1257168).