Gericht lässt umstrittene Bremer Affenversuche zu

Bremen (dpa) - Die umstrittenen Affenversuche an der Bremer Universität können weitergehen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen wies am Dienstag eine Berufung der Tierschutzbehörde zurück und stelle fest, dass deren Ablehnung eines Verlängerungsantrags aus dem Jahr 2008 rechtswidrig war.

Die Behörde hatte argumentiert, das Leid der Affen bei den Versuchen sei ethisch nicht zu rechtfertigen. Zuvor hatte sich die Bremische Bürgerschaft für ein Ende der Versuche ausgesprochen. Das OVG sieht die Affenversuche dagegen als vertretbar an. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.

Seit 1998 unternehmen Wissenschaftler um Prof. Andreas Kreiter neurologische Forschungen an Makaken. Bei den Versuchen werden die Köpfe der Tiere fixiert. Sie müssen an den Experimenten aktiv teilnehmen, um an Wasser zu gelangen. Dabei wird die Hirnaktivität gemessen. Die Forscher erhoffen sich von der Grundlagenforschung Fortschritte bei der Therapie von Krankheiten wie zum Beispiel Epilepsie.

Bei der Verhandlung am Dienstag ging es im Wesentlichen um die Frage, wie stark die Tiere unter den Versuchen leiden. Beide Seiten führten Gutachten mit unterschiedlichen Bewertungen dazu an. Das Gericht ging bei seiner Entscheidung von einer mäßigen Belastung der Tiere aus.

Die Universität Bremen wertete die Entscheidung als Bestätigung ihrer Haltung. „Vom Urteil des Oberverwaltungsgerichts bin ich nicht überrascht“, teilte Prof. Reinhard Fischer mit, der für die Makakenversuche zuständig ist. „Zum einen finden die Forschungsarbeiten von Prof. Kreiter international höchste Anerkennung, was heute übrigens alle Prozessbeteiligten bestätigt haben. Zum anderen hat Andreas Kreiter selbstverständlich seit Beginn der Versuche vor 15 Jahren darauf geachtet, dass alle Bestimmungen des Tierschutzgesetzes genauestens eingehalten werden.“

Der Ehrenpräsident des Deutschen Tierschutzbundes und Vorsitzender des Bremer Tierschutzvereins, Wolfgang Apel, bedauerte die Entscheidung des Gerichts. Aus seiner Sicht seien einseitig die Argumente der Universität hoch gehalten worden. „Es ist zudem völlig unverständlich, dass das Gericht trotz der grundsätzlichen Bedeutung keine Revision zugelassen hat. Wir werden politisch und rechtlich weiter alles unternehmen, um diese qualvollen Tierversuche zu beenden.“