Die Jugendstrafkammer sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass er seine 39-jährige Mutter im Mai 2010 in seinem Elternhaus in Worms erst gewürgt und dann mit einem Küchenmesser erstochen hatte.
Die Leiche legte er in einem Gebüsch ab. Der Mann hatte bei der Polizei gestanden. Die Staatsanwaltschaft hatte nach Erwachsenenstrafrecht 14 Jahre wegen Mordes gefordert, die Verteidigung wollte eine angemessene Strafe nach Jugendstrafrecht.