Sichtbare Spuren der Gewalt Zeuge im Freiburger Mordprozess: Tatort ein Bild des Grauens
Freiburg (dpa) - Nach dem Sexualmord an einer 19 Jahre alten Studentin in Freiburg bot sich den Ermittlern am Tatort ein Bild des Grauens. Es habe sichtbare Spuren der Gewalt gegeben, sagte ein Kriminaltechniker der Polizei vor dem Freiburger Landgericht.
Die Leiche habe nahezu unbekleidet im Wasser des Flusses Dreisam gelegen, Slip und Jeans lagen am Ufer. Angeklagt in dem Prozess ist ein junger Flüchtling. Hussein K. hat zugegeben, im Oktober vergangenen Jahres in Freiburg die Studentin vergewaltigt und getötet zu haben. Ihm werden Mord und schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Körperspuren von ihm fand die Polizei am Tatort. Ein Urteil soll im Dezember gesprochen werden.
Nahe des Tatorts sei eine steile Böschung heruntergetrampelt gewesen, sagte der Kriminaltechniker, der damals als einer der ersten Beamten vor Ort war. Die Ermittler gehen davon aus, dass Hussein K. seinem Opfer auflauerte und es dann die Böschung hinunter zum Fluss zerrte. Dieser Bereich sei vom nahe gelegenen Radweg nicht einsehbar gewesen, sagte der Beamte. Die Studentin war nachts alleine mit dem Fahrrad von einer Studenten-Party unterwegs nach Hause, als die Opfer des Verbrechens wurde.
Die junge Frau ertrank im niedrigen Wasser des Flusses. Hussein K. wurde sieben Wochen nach der Tat festgenommen. In dem Gebüsch fanden Kriminaltechniker ein Haar von ihm, zudem zeigten ihn Aufnahmen einer Überwachungskamera in einer Straßenbahn.
„Es war eine schöne Oktobernacht“, erinnerte sich ein Fahrradfahrer, der zum Tatzeitpunkt am Ort des Geschehens vorbeifuhr. Gesehen oder gehört habe er nichts. Ihm fiel lediglich ein Fahrrad auf, das am Rande des Weges lag. An diesem Rad wurden später den Angaben zufolge Spuren von Hussein K. gefunden.
Im Prozess geht es unter anderem um die Frage, wie alt der vor der Jugendkammer stehende Mann tatsächlich ist. Dies wird auch Auswirkungen für die Höhe der Strafe haben. Er selbst hatte behauptet, zur Tatzeit 17 Jahre alt gewesen zu sein. Zum Prozessauftakt Anfang September gab er jedoch zu, gelogen zu haben und älter zu sein. Wie alt, sagte er nicht. Amtliche Dokumente hatte er bei seiner Einreise nach Deutschland im November 2015 nicht dabei.
Die Staatsanwaltschaft hält Hussein K. für mindestens 22 Jahre alt. Zwei Gutachten sollen das belegen. Sie sollen im November erörtert werden, sagte ein Gerichtssprecher. Ein früherer Freund des Angeklagten sagte als Zeuge vor Gericht, Hussein K. habe sein Alter ihm gegenüber mit 24 angegeben.
Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt. Dann soll der Pflegevater des Angeklagten gehört werden. Als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling lebte Hussein K. in Freiburg bis zu seiner Festnahme im Dezember vergangenen Jahres bei einer Pflegefamilie.