Düsseldorf Zwangsprostituierte lässt sich Tattoo entfernen - Krankenkasse zahlt
Düsseldorf. Eine ehemalige Zwangsprostituierte darf sich eine Tätowierung am Hals auf Kosten ihrer gesetzlichen Krankenklasse entfernen lassen. Das entschied das Sozialgericht in Düsseldorf am Mittwoch.
Die Tätowierung war ein Zeichen ihrer Zuhälter und zeigte die Initialen der beiden Täter. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Kürzel entstellend wirke und der Frau dadurch der Rückzug aus dem sozialen Leben drohe.
Die 30-jährige Düsseldorferin war Opfer eines als "Die heiligen Zwei" bekannten Täterduos und wurde von diesem zur Prostitution gezwungen. Während dieser Zeit wurde der Frau laut Gericht am Hals die große und auffallende Tätowierung gestochen.
Nach der Befreiung von der Zwangsprostitution durch die Polizei verweigerte die Kasse aber die Kostenübernahme für die Entfernung der Tätowierung, weil dies keine "Krankenbehandlung" sei.
Dem Urteil zufolge muss die Kasse nun doch zahlen. Es handle sich ausnahmsweise um eine Krankenbehandlung: Die Tätowierung wirke entstellend, und es drohe die Gefahr eines Rückzugs aus dem sozialen Leben, entschied das Gericht. Die Frau könne ansonsten als Opfer der Zwangsprostitution erkannt werden, zumal über den Fall in der Presse berichtet worden sei. Ohne die Entfernung der Tätowierung sei die Heilungsprognose für die bei der Klägerin bestehende posttraumatische Belastungsstörung erheblich schlechter. afp/red