Attacke nach Knöllchen-Streit Zwei Verhaftungen nach Gewalt gegen Polizisten in Düren
Nach dem Widerspruch des Staatsanwalts wurden vier Haftbefehle erlassen. Zwei Beschuldigte werden international gesucht.
Düren. Nach der brutalen Attacke gegen Polizisten in Düren haben Spezialeinsatzkräfte zwei Beschuldigte verhaftet. Die 46 und 27 Jahre alten Männer (Vater und Sohn) hätten bei der Festnahme an ihrem Wohnort in Düren am Mittwoch Morgen keinen Widerstand geleistet, teilte die Polizei mit. Mit Haftbefehl gesucht werden noch zwei weitere Söhne — einer von ihnen aber wegen seiner Beteiligung an einem Angriff auf ein Fußballspiel vor einer Woche in Jülich.
Die beiden Verhafteten waren nach dem Gewaltexzess am Samstag mit zehn verletzten Polizisten bereits festgenommen worden, dann aber wieder auf freien Fuß gekommen, weil ein Haftrichter dem Antrag der Staatsanwaltschaft nicht gefolgt war. Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein. Nach weiteren Ermittlungen wurden nun am Dienstag mehrere Haftbefehle erwirkt.
Auslöser für die Angriffe am Wochenende war Ärger um ein Knöllchen. Ein 28-Jähriger soll einem Polizisten mit einem Radschraubenschlüssel schwerste Gesichtsverletzungen zugefügt haben. Neun weitere Beamte erlitten leichte und mittlere Verletzungen.
Die ursprüngliche Entscheidung, keine Haftbefehle anzuordnen, stieß bei vielen Menschen auf Unverständnis. Fragen und Antworten vom Amtsgericht Aachen:
Wenn jemand einer Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht.
Wenn ein Beschuldigter auf der Flucht ist oder die Gefahr besteht, dass er versuchen wird, sich einem Prozess gegen ihn zu entziehen. Dies fasst man unter dem Begriff Fluchtgefahr zusammen. Oder wenn der dringende Verdacht besteht, dass ein Beschuldigter plant, Beweismaterial und Zeugen zu manipulieren oder andere dazu anstiftet, dies für ihn zu tun, und deswegen das Ermitteln der Wahrheit erschwert wird. Dies fasst man unter dem Begriff Verdunklungsgefahr zusammen. Ein dritter Punkt: Wenn die Gefahr besteht, dass jemand weitere schwere Straftaten begehen könnte, also eine Wiederholungsgefahr besteht. Flucht- und Verdunklungsgefahr sind oft nicht durch gesicherte Fakten belegbar.
Grundlage ist die polizeiliche Ermittlungsakte. Darin enthalten sind Vernehmungsprotokolle und andere Beweismittel, aber auch das Vorstrafenregister und gegebenenfalls frühere Urteile gegen den Beschuldigten. Wesentlich sind auch die Lebensumstände eines Beschuldigten: Hat er einen festen Wohnsitz, hat er eine Familie? Hat er Schulden? Hat er Verbindungen ins Ausland? Ist er oder sie vorbestraft?
Ja, insbesondere bei der Bewertung der Fluchtgefahr. Die zu erwartende Strafe, die ein dreimaliger Schwarzfahrer zu erwarten hat, würde kaum eine Fluchtgefahr begründen können. Die Straferwartung für jemanden, der einen bewaffneten Banküberfall begangen hat, wesentlich eher.
Für den konkreten Fall lässt sich das nicht sagen. Generell gilt aber: je höher die Straferwartung, desto wahrscheinlicher die Anordnung eines Haftbefehls.
Der Haftbefehl dient nicht dazu, einen Beschuldigten zu bestrafen, sondern nur dazu, sicherzustellen, dass nach der Anklageerhebung ein Prozess gegen den Beschuldigten stattfinden kann. Erst mit dem Ende dieses Prozess kann eine Strafe verhängt werden. Die genaue Prüfung, ob tatsächlich Haftgründe vorliegen, dient dabei auch dem Schutz der Bürger vor unberechtigter Anordnung einer Untersuchungshaft.