Pflegebetrug: Seniorin bleibt Prozess fern
Nicht erbrachte Leistungen abgerechnet?
Im Prozess wegen Beihilfe zum Pflegebetrug ist eine angeklagte Seniorin nicht erschienen. Seine 74-jährige Mandantin sei erkrankt und nicht verhandlungsfähig, sagte ihr Verteidiger und legte ein entsprechendes Attest vor. Seine Mandantin würde lieber sterben als vor Gericht zu erscheinen, fügte der Anwalt hinzu.
Die Staatsanwältin wirft der russischstämmigen Frau vor, mit einem Pflegedienst die Pflegekassen um rund 5300 Euro betrogen zu haben. Die Pfleger hatten laut Anklage für die Seniorin eineinhalb Jahre lang nicht erbrachte Leistungen abgerechnet. Die 74-Jährige soll Leistungsnachweise blanko unterschrieben und als Gegenleistung Geld und Gratisfahrten bekommen haben.
Die Amtsrichterin kündigte an, das ärztliche Attest der Angeklagten zu überprüfen und nötigenfalls die Verhandlungsfähigkeit der Seniorin von einem Amtsarzt klären zu lassen. Die Angeklagte hatte im Vorfeld ihre Unschuld beteuert. Weil sie einen bereits verhängten Strafbefehl über 350 Euro nicht zahlen will, muss der Fall mündlich verhandelt werden.
Die Drahtzieher des großangelegten millionenschweren Betrugs mit Pflegeleistungen waren im April 2018 vom Landgericht Düsseldorf verurteilt wurden. Sie erhielten Haftstrafen zwischen zwei und sieben Jahren. dpa