Afghanistan-Vorfall: Haft für Ex-Soldaten gefordert
Gera (dpa) - Für den tödlichen Schuss auf einen Kameraden in Afghanistan soll ein 21 Jahre alter Ex-Soldat nach dem Willen der Anklage eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verbüßen.
Staatsanwalt Andreas Petzel warf dem Angeklagten am Dienstag vor dem Landgericht Gera fahrlässige Tötung und Ungehorsam in besonders schwerem Fall vor. Dem früheren Bundeswehrsoldaten aus Thüringen wird zur Last gelegt, seinen Kameraden bei Waffenspielen in einem Feldlager in Afghanistan erschossen zu haben.
Der Angeklagte habe grob fahrlässig und leichtfertig den sinnlosen Tod seines Kameraden verursacht, sagte Petzel in seinem Plädoyer. Er habe genau um die Gefahr seines Spiels gewusst, mit der Waffe aber trotzdem auf den Kopf seines Kameraden gezielt und abgedrückt. Dabei sei dem 21-Jährigen nicht bewusst gewesen, dass er die Pistole zuvor wohl versehentlich geladen hatte. Wahrscheinlich habe er nach dem Reinigen der Waffe einmal zu viel den Verschluss nach hinten gezogen, vermutete der Staatsanwalt. Die „gedankenlose Spontantat“ des jungen Mannes habe seinem Kameraden das Leben gekostet und andere Soldaten gefährdet. „Man kann sich keinen schwereren Fall der Fahrlässigkeit denken“, sagte Petzel.
Der Anwalt der als Nebenklägerin auftretenden Mutter des erschossenen Soldaten forderte sogar eine Haftstrafe von drei Jahren. Der Fall müsse ein exemplarisches Signal auch für andere Soldaten setzen, betonte er. Der Angeklagte habe trotz seiner Entschuldigung bei der Mutter des Opfers nicht gezeigt, dass er seine Fahrlässigkeit tatsächlich bereue. „Dass er die Tat vor Gericht leugnete, mache die Sache noch schlimmer“, sagte der Anwalt.
Der 21-Jährige hatte zuvor mehrmals eine Fehlfunktion seiner Waffe für den tödlichen Schuss verantwortlich gemacht. Als er das Magazin in die Pistole geschlagen habe, habe sich der Schuss gelöst. Ein Waffensachverständiger des Thüringer Landeskriminalamtes widerlegte diese Aussage. Die Tatwaffe sei voll funktionsfähig und auch die Schlagbolzensicherung im Inneren fehlerfrei. Es sei ausgeschlossen, dass sich ein Schuss nur dadurch gelöst habe, dass das Magazin in die Pistole geschlagen worden sei, sagte der 58-Jährige. „Wenn er es reingeschlagen hat, muss er auf alle Fälle den Abzug betätigt haben.“
Der Prozess soll am Mittwoch mit den Plädoyers der zwei Verteidiger fortgesetzt werden. Anschließend wird das Urteil erwartet.