Assange mit Einspruch gegen Auslieferung gescheitert
London (dpa) - Wikileaks-Gründer Julian Assange ist mit seinem Einspruch gegen seine Auslieferung nach Schweden auch vor dem höchsten britischen Gericht gescheitert. Das teilte der Supreme Court in London mit.
Die vorgeschriebene Zehn-Tages-Frist bis zu einer Abschiebung beginnt nach einer Mitteilung des Gerichts am 28. Juni. Als letztes rechtliches Mittel bleibt dem Gründer der umstrittenen Enthüllungsplattform nun noch die Möglichkeit, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach Straßburg zu ziehen.
Die Entscheidung über einen möglichen Gang nach Straßburg werde Assange in Beratungen mit seinen britischen Rechtsbeiständen treffen, sagte sein schwedischer Anwalt Thomas Olsson. Bisher war unklar, ob ein Vorstoß in Straßburg die Auslieferung nach Schweden aufhalten würde. Wenn er in Schweden ankommt, muss ein Gericht innerhalb von vier Tagen über eine Untersuchungshaft entscheiden.
Die sieben höchsten Richter des Landes hätten den Einspruch einstimmig als „unbegründet“ zurückgewiesen, teilte der Supreme Court mit. Assanges Anwälte hatten am Dienstagabend beantragt, den Fall wieder aufzurollen.
Das Verfahren um die Auslieferung von Assange läuft seit rund 18 Monaten. In Schweden soll der 40-Jährige zu Vorwürfen der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung befragt werden, eine Anklage gibt es nicht. Der Fall war bereits durch mehrere Instanzen gegangen. Der Supreme Court hatte am 30. Mai entschieden, der schwedische Haftbefehl sei rechtens, Assange könne ausgeliefert werden.
Assange wird verdächtigt, im Sommer 2010 in Schweden zwei Frauen missbraucht und vergewaltigt zu haben. Er wurde bereits vor eineinhalb Jahren in Großbritannien festgesetzt und lebt dort unter strengen Auflagen. Assange wirft den USA vor, hinter den Vorwürfen gegen ihn zu stecken. Seine Anhänger halten es für möglich, dass Assange von Schweden an die amerikanischen Behörden weitergereicht werde. Die Enthüllungsplattform Wikileaks hatte mit Depeschen unter anderem über die Kriege im Irak und Afghanistan vor allem die US-Regierung in Bedrängnis gebracht.
Vor dem Supreme Court war es um die Frage gegangen, ob ein von der Staatsanwaltschaft in Schweden ausgestellter EU-weiter Haftbefehl in Großbritannien Gültigkeit besitzt. Im Vereinigten Königreich muss ein Haftbefehl von einem Gericht ausgestellt werden. Fünf der sieben Richter des Supreme Court vertraten die Ansicht, dass für einen EU-weiten Haftbefehl auch die Unterschrift eines Staatsanwaltes ausreicht. Die im EU-Recht verankerte Formulierung „juristische Behörde“ sei frei auszulegen. Die Entscheidung bleibt mit der Ablehnung des Einspruchs bestehen. Assanges Anwälte erreichten lediglich, dass im Urteilstext klargestellt wird, dass es gegen ihn keine Anklage, sondern bisher nur Vorwürfe gibt.