Auschwitz-Prozess: Freispruchforderung empört Überlebende

Oswiecim/Detmold (dpa) - Vor dem Urteil im Detmolder Auschwitzprozess gegen einen ehemaligen SS-Wachmann hat eine Überlebendenorganisation die Freispruchforderung der Verteidiger als „makaber und empörend“ bezeichnet.

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Der wegen Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen angeklagte heute 94-jährige Reinhold Hanning sei in der Befehlskette von Auschwitz „aktiv an den Lagerabläufen der Tötungsmaschinerie beteiligt“ gewesen, sagte Christoph Heubner, Vize-Exekutivpräsident des Internationalen Auschwitz-Komitees, am Montag in Oswiecim.

Begründe die Verteidigung das Verhalten des Angeklagten mit dessen Obrigkeitshörigkeit, so wirke das „wie ein nachträglicher riesiger Persilschein“. Der einstige Wachmann sei „Teil des alltäglichen und überall präsenten Grauens, dem jüdische Familien und andere Häftlinge von Auschwitz ausgeliefert waren“. Die Verhandlung sei sehr wahrscheinlich der letzte Prozess gegen einen noch lebenden Täter. Werde er freigesprochen, sei das fatal.

Am Freitag wollen die Detmolder Richter ihr Urteil sprechen. Auschwitz-Birkenau war das größte der nationalsozialistischen Vernichtungslager. Während des Zweiten Weltkriegs wurden hier mindestens 1,1 Millionen Menschen ermordet.