Berlusconi im „Ruby“-Prozess in zweiter Instanz freigesprochen
Mailand (dpa). Silvio Berlusconi ist im „Ruby“-Prozess um Sex mit minderjährigen Prostituierten und Amtsmissbrauch in zweiter Instanz freigesprochen worden. Ein Berufungsgericht in Mailand erklärte den früheren Regierungschef am Freitag überraschend für unschuldig.
Dem 77-Jährigen war vorgeworfen worden, bei den angeblich wilden „Bunga-Bunga-Partys“ in seiner Villa Sex mit minderjährigen Prostituierten gehabt zu haben.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine weitere Berufung vor dem Kassationsgericht ist möglich. In erster Instanz war der dreimalige Regierungschef im Juni vergangenen Jahres zu sieben Jahren Haft und einem lebenslangen Verbot öffentlicher Ämter verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Berufungsprozess eine Bestätigung des Urteils gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die heute 21 Jahre alte Marokkanerin Karima El Mahroug, genannt Ruby.
Mit ihr soll Berlusconi Sex gegen Geld gehabt haben, der 77-Jährige bezeichnete sich jedoch mehrmals als unschuldig. Der Medienzar leistete am Freitag seinen wöchentlichen Sozialdienst in einem Seniorenzentrum bei Mailand ab, den er für seine Verurteilung wegen Steuerbetrugs leisten muss. Im August vergangenen Jahres war Berlusconi im Mediaset-Prozess zu vier Jahren Haft verurteilt worden, die Strafe wurde wegen einer Amnestieregelung jedoch auf ein Jahr reduziert.