Bundesanwälte prüfen deutsche Hilfe für Assads Giftgas-Programm
Berlin/Karlsruhe (dpa) - Die Bundesanwaltschaft geht einer möglichen Beteiligung deutscher Firmen am Bau syrischer Giftgasfabriken nach. Ein Sprecher sagte in Karlsruhe, es werde ein möglicher Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz geprüft.
Hintergrund ist eine Liste mit Lieferungen deutscher Firmen an Syrien aus den 80er und 90er Jahren, die Damaskus der internationalen Organisation für das Verbot von Chemiewaffen OPCW zur Verfügung gestellt hat.
Nach Recherchen der „Süddeutschen Zeitung“ und des NDR sollen deutsche Unternehmen Steuerungsanlagen, Pumpen, Kontrollventile, Gas-Detektoren und eine Chemiewaschanlage an Syrien verkauft haben, sowie 2400 Tonnen einer Schwefelsäure, die zur Produktion des Giftgases Sarin genutzt werden kann. Die Liste soll insgesamt 50 Lieferungen in den Jahren 1982 bis 1993 umfassen.
Das Auswärtige Amt hat die deutsche OPCW-Liste an den Generalbundesanwalt übermittelt. Dieser prüft nun, ob Ermittlungen wegen eines Anfangsverdachts eingeleitet werden. Da bei Verstößen gegen das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen die Verjährungsfrist 20 Jahre beträgt, gilt ein Ermittlungsverfahren als unwahrscheinlich.
Der stellvertretende Linke-Vorsitzende Jan van Aken forderte vollständige Aufklärung. „Ich finde es beschämend, dass deutsche Firmen offenbar hemmungslos die Giftgasfabriken dieser Welt mit aufgebaut haben“, sagte er. „Das muss jetzt ernsthaft strafrechtlich verfolgt werden, denn hier geht es nicht um lapidare Verstöße gegen Außenwirtschaftsgesetze, sondern um Beihilfe zum Massenmord.“
Das Auswärtige Amt warnte vor voreiligen Schlussfolgerungen. Sprecher Martin Schäfer verwies darauf, dass die Aufklärung schwierig sei, weil die Exporte mehr als zwei Jahrzehnte zurückliegen würden.