Drei Jahre Haft für Al-Dschasira-Reporter
Kairo (dpa) - Im Berufungsprozess gegen drei Reporter des arabischen Senders Al-Dschasira hat ein Gericht in Kairo die Angeklagten zu je drei Jahren Haft verurteilt und die Strafe damit verringert.
Die Journalisten waren Mitte 2014 in erster Instanz des international kritisierten Verfahrens zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil sie die verbotene Muslimbruderschaft unterstützt haben sollen. Die Angeklagten hätten Falschinformationen verbreitet und seien nicht als Journalisten akkreditiert gewesen, sagte der Richter am Samstag.
Vor Gericht standen der australische Journalist Peter Greste und seine Kollegen Mohammed Fahmy und Baher Mohammed. Greste wurde in Abwesenheit verurteilt, nachdem er Anfang des Jahres nach einem Erlass von Präsident Abdel-Fattah al-Sisi aus der Haft entlassen und abgeschoben worden war. Der Kanadier Mohammed Fahmi gab im Gegenzug für die Freilassung seine ägyptische Staatsbürgerschaft auf, durfte das Land aber nicht verlassen.
Greste reagierte mit scharfer Kritik auf das Urteil. „Schockiert. Empört. Wütend. Aufgebracht. Nichts davon kann ausdrücken, wie ich mich gerade fühle“, schrieb der Australier auf Twitter. Der Generaldirektor von Al-Dschasira, Mustafa Suak, erklärte: „Das Urteil widerspricht der Logik und dem gesunden Menschenverstand.“ Das Verfahren sei „hoch politisiert“ und nicht frei gewesen.
Die Ende 2013 verhafteten Journalisten sehen sich als Opfer eines Konflikts zwischen Ägypten und Katar. Al-Dschasira gehört der Herrscherfamilie des Emirats, das die Muslimbruderschaft unterstützt. Inzwischen haben sich Kairo und Doha wieder angenährt. Das ägyptische Militär hatte 2013 unter Führung des heutigen Präsidenten Al-Sisi den frei gewählten islamistischen Präsidenten Mohammed Mursi gestürzt. Sicherheitskräfte gehen seitdem hart gegen die Muslimbrüder vor.
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty kritisierte, die Strafen seien „ein Affront gegen die Gerechtigkeit, der die Totenglocke für die freie Meinungsäußerung in Ägypten läutet“. Schon das erste Urteil gegen die Journalisten hatte international scharfe Kritik ausgelöst.
Neben den Al-Dschasira-Journalisten wurden am Samstag auch drei Studenten zu ebenfalls drei Jahren Haft verurteilt. Gegen das neue Urteil kann noch einmal Berufung eingelegt werden. Mohammed Fahmis Bruder Adel setzt darauf jedoch keine Hoffnung. „Es gibt keinen juristischen Ausweg“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. „Wir können uns nicht auf die zweite Berufung verlassen.“ Man wolle nun auf eine Ausreise seines Bruders dringen.
Vor dem Urteilsspruch gegen die drei Al-Dschasira-Reporter in Kairo haben im Gerichtssaal nicht die Angeklagten für Aufsehen gesorgt, sondern die Ehefrau von Hollywoodstar George Clooney.
Die Juristin Amal Clooney erschien am Samstag als eine Verteidigerin des kanadischen Journalisten Mohammed Fahmy zur Verkündung des Urteils. Die 37-Jährige setzte sich im Saal neben ihren Mandanten und zog die Aufmerksamkeit der Fotografen auf sich.
Fahmy hatte die Menschenrechtsanwältin als seine internationale Verteidigerin angeheuert. Amal Clooney stammt aus dem Libanon und gilt als international gefragte Spitzenjuristin. Ihr Spezialgebiet sind Menschenrechte und Ausländerrecht.