Eine schwere Aufgabe: Wie verteidigt man einen Massenmörder?

Der Anwalt des Tatverdächtigen hat sich nicht nach der Aufgabe gedrängt. Er sagt aber: „Jeder hat Anspruch auf einen Verteidiger.“

Oslo. Die Aufgabe erscheint unmöglich: Der Osloer Anwalt Geir Lippestad soll den geständigen Massenmörder Anders B. Breivik verteidigen.

„Ich habe nicht gleich ja gesagt, sondern mir das schon sehr genau überlegt nach diesem völlig einzigartigen Verbrechen“, sagt der 1964 geborene Jurist. Aber es gehöre nun mal zu den wichtigsten Prinzipien einer rechtsstaatlichen Demokratie, dass „jeder Anspruch auf einen Verteidiger hat“.

Aber warum hat der rechtsradikale Tatverdächtige ausgerechnet Lippestad, einen zeitweise als Kommunalpolitiker aktiven Sozialdemokraten, als Wahlverteidiger benannt?

Steht der Jurist doch selbst für die „multikulturelle“ Grundhaltung, die Breivik bei seinen mörderischen Attacken auf Regierungsbüros sozialdemokratischer Minister und ein sozialdemokratisches Jugendlager ausdrücklich treffen wollte.

Er wisse es nicht, sagt Lippe-stad selbst zu dieser oft gestellten Frage. Dabei wirkt er sehr nachdenklich, es scheint, als habe er sich vielleicht eine andere Entscheidung gewünscht.

Ein Grund könnte darin liegen, dass er 2002 den Rechtsradikalen Ole Nicolai Kvisler nach der rassistisch motivierten Ermordung des dunkelhäutigen Jugendlichen Benjamin Hermansen verteidigte. Kvisler wurde mit zwei Gesinnungsgenossen schuldig gesprochen und zu 15 Jahren Haft verurteilt.

Ob er mit der Entscheidung einer fehlenden Zurechnungsfähigkeit Breiviks beim irgendwann anstehenden Gerichtsprozess rechne? „Man macht sich bei so einem unvorstellbaren Verbrechen schon Gedanken darüber“, sagt Lippestad.

Das klingt nicht nach juristischer Spitzfindigkeit. Auch nicht, als Lippestad eingesteht, dass es ihm schwerfalle, die Aussagen seines Mandanten „vernünftig wiederzugeben“.