Enteignung von Hitlers Geburtshaus beschlossen

Braunau (dpa) - Das Geburtshaues von Adolf Hitler (1889-1945) in Braunau gehört künftig dem österreichischen Staat. Die rot-schwarze Koalition beschloss die Enteignung des Anwesens.

Enteignung von Hitlers Geburtshaus beschlossen
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Mit einer angemessenen Nutzung oder gar einem Abriss will der Staat verhindern, dass sich das Gelände zu einer Pilgerstätte für Rechtsradikale entwickelt.

Der Staat hatte sich mit der Besitzerin nicht auf eine Nutzung des seit Jahren leerstehenden Gebäudes einigen können. Die Frau soll nun entschädigt werden. Das Parlament will die Enteignung im September auch formal absegnen. Eine Kommission wird dann auch Vorschläge zur Zukunft des Hauses vorlegen.

Österreichs Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) erklärte, er könne sich weiterhin einen Abriss als beste Lösung vorstellen. Als Problem gilt der Denkmalschutz. Das Haus steht seit 1993 als Teil des Ensembles der sogenannten Salzburger Vorstadt unter Denkmalschutz. Die Nazis hatten das Gebäude 1938 bereits als einzelnes Objekt unter Denkmalschutz gestellt.

Der 16 000-Einwohner-Ort an der deutsch-österreichischen Grenze ringt seit vielen Jahren um den richtigen Umgang mit dem historischen Erbe. Bisher thematisieren eine Informationstafel und ein Mahnstein aus dem ehemaligen KZ Mauthausen („Nie wieder Faschismus“) den Umstand, dass Hitler sein erstes Lebensjahr in diesem Haus verbracht hat. Das Gebäude könne wieder als städtische Bibliothek oder als Volkshochschule genutzt werden, sagte Florian Kotanko vom örtlichen Verein für Zeitgeschichte der Deutschen Presse-Agentur.

Der Staat hatte das Haus 1972 gemietet. Viele Jahre lang war darin eine Behindertenwerkstatt untergebracht. Weil die Besitzerin nötige Umbauten verweigerte, stand das Gebäude seit 2011 leer.