Brüssel droht mit Veto EU-Parlament fordert besseres Brexit-Angebot
Brüssel (dpa) - Schon bei der ersten wichtigen Frage der Brexit-Verhandlungen lässt das Europaparlament die Muskeln spielen.
Falls London das Angebot für Bleiberechte der 3,2 Millionen EU-Bürger in Großbritannien nicht nachbessere, werde man notfalls ein Veto gegen das geplante Austrittsabkommen einlegen, heißt es in einem am Montag veröffentlichten Brief der wichtigsten Fraktionsvorsitzenden.
Die Zukunft der 3,2 Millionen EU-Bürger im Vereinigten Königreich und der 1,2 Millionen Briten in der EU ist Topthema für die zweite Verhandlungsrunde über den britischen EU-Austritt kommenden Montag in Brüssel.
Premierministerin Theresa May hatte in ihrem Verhandlungsangebot Ende Juni allen EU-Bürgern in Großbritannien die Möglichkeit eingeräumt, sich um ein Bleiberecht zu bewerben. Den Europaparlamentariern reicht das aber nicht. Sie haben erheblichen Einfluss, weil das Parlament einem Abkommen mit Großbritannien letztlich zustimmen muss - und somit auch blockieren könnte.
In einer vierseitigen Stellungnahme an EU-Chefunterhändler Michel Barnier zerpflückt die sogenannte Steuerungsgruppe des Parlaments das Papier aus London. Hauptkritikpunkt: Großbritannien wolle die jetzigen Rechte der EU-Bürger nach dem für 2019 geplanten Brexit nicht vollständig garantieren. Dies missachte das Prinzip, EU-Bürger in Großbritannien mit gleichen Rechten auszustatten wie rund 1,2 Millionen Briten in der EU. Stattdessen drohe ihnen ein „Status zweiter Klasse“.
Besonders kritisieren die Abgeordneten, dass sich EU-Bürger um einen „gesicherten Status“ bürokratisch einzeln bewerben müssen, im Einzelfall sogar mehrfach. Zudem könnten sie die Rechte verlieren, wenn sie zwei Jahre außerhalb Großbritanniens leben. Sie monieren zudem Hürden für den Familiennachzug, für die Anerkennung von Studien- und Berufsabschlüssen und für EU-Studenten in Großbritannien.
Die Parlamentarier wollen keine Stichtagsregelung vor dem geplanten Austrittsdatum 30. März 2019 und beharren darauf, dass der Europäische Gerichtshof für die EU-Bürger die Instanz zur Durchsetzung ihrer Rechte bleibt. Vor allem diesen letzten Punkt lehnt die britische Regierung kategorisch ab.