Europarat fordert Rückkehrrecht für Snowden in die USA
Straßburg (dpa) - Der Europarat hat die USA aufgefordert, dem US-Informanten Edward Snowden unter bestimmten Bedingungen eine Rückkehr in die Heimat frei von Angst vor einer Inhaftierung zu ermöglichen.
Snowden sollte die Möglichkeit erhalten, zu seiner Verteidigung vor Gericht das „öffentliche Interesse“ an seinen Handlungen geltend zu machen, hieß es in einer Entschließung, die die parlamentarische Versammlung des Europarates in Straßburg mit überwältigender Mehrheit verabschiedete.
Snowden hatte streng geheime Dokumente öffentlich gemacht, die den Abhörskandal um den Geheimdienst NSA ins Rollen brachten. Dafür droht ihm in seiner Heimat eine lebenslange Strafe. Seit 2013 lebt er im russischen Asyl.
In einer Video-Zuschaltung zum Europarat warnte Snowden von seinem Refugium Russland aus vor der „Vergeltung“ betroffener Institutionen oder Staaten. Er forderte internationale Mindeststandards, um Informanten wie ihn wirkungsvoll zu schützen.
Auch wenn Whistleblower klare Beweise für illegales Vorgehen enthüllten, könnten sich die Beschuldigten vor Gericht meist aus der Affäre ziehen. Dabei gingen sie mit Argumenten wie Diebstahl oder Weitergabe vertraulicher Informationen gegen die Enthüller vor. „Es nützt dem Informanten nichts, Recht zu haben, weil er vor Gericht keine Gelegenheit bekommt, seine Handlungen zu begründen“, klagte Snowden.
Die Video-Verbindung hielt nur etwa 15 statt der geplanten 45 Minuten. Snowden verwies am Anfang darauf, sich nicht zu seinem persönlichen Fall äußern zu wollen. Sein Schicksal ist jetzt Anlass für den Europarat, eine Rahmenkonvention für den Schutz von Informanten auszuarbeiten.
In den USA wird Snowden wegen Geheimnisverrats per Haftbefehl gesucht. Die Verteidiger Snowdens machen geltend, seine Enthüllungen hätten niemandem geschadet, sondern das Ausmaß der Abhörpraktiken durch die Geheimdienste offenbart. Der 32-Jährige lebt seit 2013 im russischen Asyl.