Frankreichs Parlament billigt Genozid-Gesetz

Paris (dpa) - Der Pariser Senat hat am Montag trotz aller Drohungen der Türkei ein neues Völkermordgesetz verabschiedet. Das Gesetz stellt die Leugnung von gesetzlich anerkannten Völkermorden unter Strafe - darunter den Tod zahlloser Armenier während des Ersten Weltkriegs im Osmanischen Reich.

Die Türkei als Nachfolger des Osmanischen Reiches streitet einen Völkermord ab und hat für den Fall einer Annahme des Gesetzes mit schweren Konsequenzen gedroht.

Der bereits von der Nationalversammlung gebilligte Gesetzestext passierte am Montag die zweite Kammer ohne jegliche Änderung. Er gilt damit als vom Parlament angenommen und kann in Kraft treten. 127 Senatoren stimmten für den Gesetzentwurf und 86 Senatoren dagegen. Viele Senatoren waren der siebeneinhalbstündigen Debatte ferngeblieben. Begleitet war die Abstimmung in Paris mit Protesten von mehreren hundert Befürwortern und Gegnern vor dem Senats-Gebäude.

Der von der konservativen UMP-Abgeordneten Valérie Boyer eingebrachte Gesetzestext sieht Strafen von bis zu einem Jahr Haft und 45 000 Euro bei der Leugnung der offiziell anerkannten beiden Völkermorde vor. Im Osmanischen Reich kamen nach unterschiedlichen Schätzungen während des Ersten Weltkriegs zwischen 200 000 und 1,5 Millionen Armenier ums Leben. Die Gräueltaten an den Armeniern wurden von mehr als einem Dutzend Staaten als Völkermord gewertet. Dazu gehören Frankreich und die Schweiz.

Begleitet war die Abstimmung in Paris mit Kundgebungen mehrerer hundert Befürworter und Gegner vor dem Senats-Gebäude. Aus Protest gegen die Verabschiedung des Gesetzestextes durch die Nationalversammlung Mitte Dezember hatte die türkische Regierung zeitweise ihren Botschafter zu Konsultationen in die Heimat zurückgeholt und die militärischen Beziehungen zu Frankreich eingeschränkt. Sie sieht das Gesetz als Einmischung in die inneren Angelegenheiten an. Das französische Außenministerium hatte zuvor die Türken erneut dazu aufgerufen, einen kühlen Kopf zu bewahren.

Frankreich hat offiziell nur den Holocaust und seit 2001 auch die Gräueltaten an den Armeniern als Völkermord anerkannt. Bisher war jedoch nur die Leugnung des Holocausts bei Strafe verboten.