Anschläge in Frankreich Freispruch im ersten Prozess der Terroranschläge von Paris
Paris (dpa) - Ein Mann, der zweien der Paris-Attentäter vom November 2015 eine Wohnung zur Verfügung gestellt hatte, ist freigesprochen worden.
Es sei nicht bewiesen, dass er den beiden Terroristen eine Unterkunft verschafft habe, um sie vor den Ermittlern zu verbergen, sagte die zuständige Richterin des Pariser Strafgerichts laut einem Bericht der französischen Nachrichtenagentur AFP. Er sollte bereits am Mittwochabend das Gefängnis verlassen dürfen. Die Staatsanwaltschaft, die vier Jahre Haft für ihn gefordert hatte, will das Urteil anfechten, wie die AFP weiter berichtete.
Zwei weitere Angeklagte wurden jedoch laut AFP am Mittwoch zu Haftstrafen verurteilt. Einer von ihnen soll als Vermittler zwischen einem Helfer der Terroristen und dem Wohnungsgeber agiert haben. Er soll für fünf Jahre ins Gefängnis. Der andere Beschuldigte wurde demnach zu vier Jahren Haft verurteilt, davon ein Jahr auf Bewährung. Er ist der Cousin des Paris-Attentäters Abdelhamid Abaaoud und war angeklagt, weil er Terrortaten nicht gemeldet hatte.
Der Freigesprochene hatte Abaaoud und dessen Mittäter Chakib Akrouh eine Wohnung zur Verfügung gestellt, als die beiden auf der Flucht vor den Ermittlern waren. Sie hatten am 13. November 2015 wahllos auf Gäste von Cafés und Restaurants sowie Passanten geschossen.
Bei einer koordinierten Anschlagserie töteten damals IS-Extremisten 130 Menschen. In der Konzerthalle „Bataclan“ richteten sie ein Massaker an, in Bars und Restaurants wurden zahlreiche Menschen beschossen, am Stade de France sprengten sich während des Fußball-Länderspiels Frankreich-Deutschland drei Selbstmordattentäter in die Luft.
In der Wohnung kamen die Attentäter zwei Tage später an und wurden darin am Folgetag getötet, als Polizisten die Wohnung stürmten.