Separatistenführer Generalstaatsanwaltschaft will Auslieferung Puigdemonts
Schleswig (dpa) - Der katalanische Separatistenführer Carles Puigdemont soll nach dem Willen der schleswig-holsteinischen Generalstaatsanwaltschaft an Spanien ausgeliefert werden.
Die Behörde beantragte beim Oberlandesgericht (OLG), die Auslieferung des früheren Regionalpräsidenten für zulässig zu erklären, wie sie am Freitag mitteilte. Wann das Gericht nach entsprechenden Prüfungen entscheidet, blieb zunächst offen. „Ob eine Entscheidung noch im Juni 2018 ergeht, bleibt abzuwarten“, teilte das OLG mit.
Da die Generalstaatsanwaltschaft weiter Fluchtgefahr sieht, beantragte sie erneut, den Auslieferungshaftbefehl gegen Puigdemont wieder in Vollzug zu setzen. Sie stellte ihre Anträge trotz vorausgegangener teils gegensätzlicher Entscheidungen des OLG. So hatte das OLG den Vorwurf der Rebellion bereits für „von vorneherein unzulässig“ erklärt.
Die Generalstaatsanwaltschaft teilte mit, sie bleibe bei der Auffassung, dass Puigdemont mit Blick auf die von den spanischen Behörden erhobenen Vorwürfe sowohl der Veruntreuung öffentlicher Gelder beziehungsweise der Korruption als auch der Rebellion ausgeliefert werden könne. Der 55-jährige Puigdemont bestreitet beide Vorwürfe.
Hintergrund ist das Unabhängigkeitsreferendum vom Oktober 2017. Puigdemont ließ es abhalten, obwohl die Zentralregierung und Gerichte es als verfassungswidrig eingestuft hatten. Für das Referendum wurden laut spanischer Justiz 1,6 Millionen Euro öffentliche Mittel ausgegeben.
Von den spanischen Behörden geliefertes Material belege das Ausmaß der gewalttätigen Ausschreitungen am Tag des Referendums, „die (auch) dem Verfolgten zuzurechnen sind“, heißt es in der Mitteilung des Generalstaatsanwalts. Puigdemonts Verhalten erfülle nach deutschem Recht den Tatbestand des Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall.
„Maßgebend für die Frage, welcher Sachverhalt dem Verfolgten zur Last gelegt wird, ist dabei im Rahmen des Auslieferungsverfahrens allein das - von der deutschen Justiz nicht zu überprüfende - Vorbringen der spanischen Justizbehörden“, erklärte die Behörde. Wenn Puigdemont die Vorwürfe zurückweise, sei dies für das Auslieferungsverfahren ohne Bedeutung. Beweis- und Schuldfragen seien gegebenenfalls in einem Strafverfahren in Spanien zu klären.
Bei sinngemäßer Übertragung auf die Verhältnisse in Deutschland würde Puigdemonts Verhalten auch den Tatbestand des Hochverrats erfüllen, hieß es weiter. Trotz Hinweisen auf drohende Gewalt habe er das Referendum angeordnet und die ihm unterstellte Regionalpolizei angewiesen, seine Durchführung zu gewährleisten. In der Folge sei es am 1. Oktober zu massiven Angriffen auf Polizeibeamte der überregionalen Guardia Civil gekommen, ohne dass die regionale katalanische Polizei eingeschritten sei.
Puigdemonts deutsche Anwälte kommentierten knapp: „Die lange angekündigte Antragstellung der Generalstaatsanwaltschaft gibt Carles Puigdemont und seinen Strafverteidigern endlich die Möglichkeit, vollständig und im Detail gegen das spanische Auslieferungsersuchen Stellung zu beziehen.“
Auslieferungshindernisse sieht der Generalstaatsanwalt nicht. Puigdemont drohe in Spanien keine politische Verfolgung im Sinne des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen. „Es ist das Recht eines demokratischen Rechtsstaates, Angriffe auf seinen Bestand auch mit Mitteln des Strafrechts zu begegnen.“
Puigdemont war am 25. März auf der Durchreise auf Grundlage eines von Spanien ausgestellten Europäischen Haftbefehls in Schleswig-Holstein festgenommen worden. Er sieht sich als politisch Verfolgten, der kriminalisiert wird. Seit seiner Entlassung aus dem Gefängnis von Neumünster am 5. April hält er sich in Berlin auf. Das OLG hatte am Dienstag voriger Woche einen Antrag der Generalstaatsanwaltschaft abgelehnt, Puigdemont wieder in Auslieferungshaft zu nehmen. Nach der Begutachtung von Videos war der Generalstaatsanwalt zu dem Schluss gekommen, Puigdemont sei auch wegen Rebellion auszuliefern.
Aus bisheriger Sicht des OLG fehlte es für Hochverrat als Pendant im deutschen Recht zur Rebellion am Merkmal der Gewalt. Das Gericht erließ am 5. April zwar einen Auslieferungshaftbefehl, ordnete aber Haftverschonung unter Auflagen an. Diese gelten weiter. Puigdemont will im Falle eines Scheiterns der Generalstaatsanwaltschaft zurück nach Belgien, wo er zuvor bereits im Exil war.
Nach dem Referendum und einem Beschluss zur Abspaltung Kataloniens von Spanien war Puigdemont von der spanischen Zentralregierung als Regionalpräsident abgesetzt worden. Unmittelbar danach setzte er sich nach Brüssel ab, um der spanischen Justiz zu entkommen.