Gesetz zur Homo-Ehe in Frankreich in Kraft
Paris (dpa) - Homosexuelle Paare dürfen in Frankreich künftig heiraten und Kinder adoptieren. Das in der französischen Gesellschaft höchst umstrittene Gesetz zur sozialen Gleichstellung von Schwulen und Lesben trat am Samstag mit der Veröffentlichung im Amtsblatt offiziell in Kraft.
Der Verfassungsrat hatte zuvor alle Einsprüche der konservativen Opposition gegen die von Präsident François Hollande im Wahlkampf versprochene Neuregelung abgewiesen.
Nach Angaben der Mittelmeerstadt Montpellier soll im dortigen Rathaus am 29. Mai die erste Homo-Ehe gefeiert werden. Zwei Männer haben sich dafür angemeldet. Justizministerin Christiane Taubira hatte am Freitag erklärt, alle notwendigen Texte zur Umsetzung des Gesetzes seien bereits vorbereitet.
Im französischen Homo-Ehe-Artikel heißt es im Kern: „Die Ehe wird geschlossen von zwei Personen unterschiedlichen oder gleichen Geschlechts.“ „Die Pflicht des Staates ist es, gegen Diskriminierungen zu kämpfen“, hatte Frankreichs Justizministerin Taubira zur Verabschiedung des Textes im Parlament erklärt.
Die Sozialreform gilt in Frankreich als die bedeutendste seit Abschaffung der Todesstrafe im Jahr 1981. Das Projekt ist allerdings in der Gesellschaft hoch umstritten. In den vergangenen Wochen und Monaten gingen Hunderttausende Franzosen gegen das Gesetz auf die Straße - dabei kam es vereinzelt auch zu gewaltsamen Ausschreitungen.
Die Homo-Ehe-Gegner kritisieren vor allem das Adoptionsrecht und befürchten unter anderem eine „Destabilisierung von Familienstrukturen“ und negative Auswirkungen auf Kinder, die mit zwei Müttern oder zwei Vätern groß werden. Am 26. Mai soll es eine weitere Demonstration geben.
Zahlreiche Konservative hatten eine Volksabstimmung über das Gesetz gefordert. In Umfragen war nur eine knappe Mehrheit für die Homo-Ehe. Das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare wird mehrheitlich abgelehnt. Mitglieder der oppositionellen UMP haben bereits versprochen, das Homo-Ehe-Gesetz im Falle eines Machtwechsel umschreiben zu wollen.
In Deutschland können gleichgeschlechtliche Paare bislang nur eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, die der Ehe rechtlich nicht gleichgestellt ist. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfen Schwule und Lesben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft künftig auch Adoptivkinder ihres Partners adoptieren. Der rot-grün dominierte Bundesrat will die Debatte über das Thema vorantreiben und hat beschlossen, einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen. Im Parlament kann Schwarz-Gelb den Vorstoß dort mit Kanzlermehrheit stoppen.
Eine ähnliche Gleichstellung zwischen homo- und heterosexuellen Paaren wie in Frankreich gibt es bislang erst in rund einem Dutzend anderer Länder. Als erstes Land hatten 2001 die Niederlande die zivile Ehe für Gleichgeschlechtliche zugelassen.