Haft für fünf Verdächtige nach Anschlag in Nizza angeordnet

Paris (dpa) - Gegen fünf als Komplizen des Attentäters von Nizza Verdächtigte ist Untersuchungshaft angeordnet worden. Dies berichtete die französische Nachrichtenagentur AFP unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft in Paris.

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Drei Verdächtigen wird Beihilfe zum Mord im Zusammenhang mit einem Terrorakt vorgeworfen. Einer der drei soll gemeinsam mit einem Paar aus Albanien dem 31-jährigen Tunesier Mohamed Lahouaiej Bouhlel die Waffe besorgt haben, mit der der Attentäter geschossen haben soll.

Mohamed Lahouaiej Bouhlel war am 14. Juli in eine Menschenmenge auf der Strandpromenade von Nizza gerast und hatte 84 Menschen getötet, bevor die Polizei ihn erschoss. 15 Verletzte schwebten auch eine Woche danach noch in Lebensgefahr.

Nach Erkenntnissen der Ermittler war der Anschlag vermutlich schon länger geplant. Der Mann habe seine Tat wohl seit mehreren Monaten ins Auge gefasst und die Pläne heranreifen lassen, sagte Anti-Terror-Staatsanwalt François Molins am Donnerstag. Der Staatsanwalt stützt sich dabei auf die Auswertung von Kommunikationsdaten und Fotos.

So wurden auf einem Handy von Mohamed Lahouaiej Bouhlel Bilder von zwei Feuerwerken und einem Konzert auf der Strandpromenade von Nizza im Sommer 2015 gefunden, der Fokus lag dabei jeweils auf der Menschenmenge. Er hatte auch einen Zeitungsartikel gespeichert, bei dem es um einen Mann ging, der mit einem Fahrzeug auf eine Restaurant-Terrasse raste. Bislang war nur die Rede davon gewesen, dass er die Attacke über mehrere Tage vorbereitet hatte.

Die Verdächtigen hatten nach Angaben der Ermittler regen Kontakt untereinander. Ein 37-jähriger Tunesier und ein 40 Jahre alter Franko-Tunesier sollen in den Tagen vor dem Anschlag mit dem Attentäter in dem gemieteten Lastwagen gewesen sein. Das geht aus der städtischen Videoüberwachung, Handyfotos und Fingerabdrücken hervor.

Zur Motivation des Attentäters äußerte sich Molins nicht näher. Allerdings wurde auf dem Handy des Tunesiers eine SMS von einem der Verdächtigen gefunden, in der dieser sich im Januar 2015 positiv über den islamistischen Anschlag auf das Satiremagazin „Charlie Hebdo“ äußerte. Bereits am Montag hatte Molins berichtet, der Mann habe in jüngster Zeit ein „unbestreitbares Interesse“ an der dschihadistischen Bewegung gezeigt. Er war den Behörden aber vor der Tat nie wegen extremistischer Gesinnung aufgefallen.

Eine Woche nach dem verheerenden Anschlag verlängerte Frankreich am Donnerstag den Ausnahmezustand bis Anfang 2017. Nationalversammlung und Senat stimmten mit großer Mehrheit dafür, die Sonderrechte der Behörden weitere sechs Monate in Kraft zu lassen.

Der Ausnahmezustand erlaubt den Behörden etwa Hausarreste ohne Richterbeschluss sowie das Verbot von radikalen Organisationen. Er war nach den Pariser Terroranschlägen vom 13. November verhängt worden und sollte ursprünglich Ende dieses Monats auslaufen. Bürgerrechtsorganisationen sehen die Sonderrechte kritisch und bezweifeln die Wirksamkeit.

Mit der Verlängerung wurde der Ausnahmezustand teilweise verschärft. So sind künftig auch wieder Hausdurchsuchungen ohne Richterbeschluss möglich, die vor zwei Monaten ausgesetzt worden waren. Auch Computer- und Handydaten können künftig kopiert und ausgewertet werden.

Angesichts anhaltender Kritik wegen angeblich unzureichender Sicherheitsvorkehrungen am Abend des Anschlags ordnete Innenminister Bernard Cazeneuve eine interne Untersuchung an. Oppositionspolitiker hatten mehrfach die Angaben der Regierung über die Zahl der eingesetzten Polizisten angezweifelt - nun will die Regierung die Vorwürfe ausräumen. Die Generalinspektion der nationalen Polizei soll kommende Woche einen Bericht vorlegen.