Kennzeichnung von Waren aus besetzten Gebieten Israels Botschafter: Deutschland soll EuGH-Urteil nicht umsetzen

Berlin · Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verlangen die Kennzeichnung aus israelischen Siedlungen von Waren aus besetzten Gebieten. Israels Botschafter beurteilt die Entscheidung als falsch.

Jeremy Issacharoff, der israelische Botschafter in Berlin.

Foto: dpa/Michael Kappeler

Der israelische Botschafter in Deutschland, Jeremy Issacharoff, hat die Bundesregierung aufgefordert, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Kennzeichnungspflicht von Produkten aus israelischen Siedlungen in besetzten Gebieten nicht umzusetzen. Issacharoff bezeichnete das Urteil im Gespräch mit der Tageszeitung "Die Welt" als "fehlerhaft". Das EuGH-Urteil hebe Israel "aus anderen territorialen Konflikten hervor" und trage nicht "zu einer ausgehandelten politischen Lösung bei", sagte Issacharoff. Es diene "lediglich als Instrument in der politischen Kampagne gegen Israel".

"Wir fordern Deutschland auf, diese fehlerhafte Entscheidung nicht umzusetzen", sagte Issacharoff. Die Richter des EuGH entschieden am Dienstag, dass es für Verbraucher erkennbar sein müsse, wenn Lebensmittel aus einer israelischen Siedlung in den besetzten Palästinensergebieten stammen. (Az: C-363/18) Nach EU-Recht muss auf Produkten das "Ursprungsland" angegeben sein, hilfsweise das Gebiet und der Herkunftsort. Die Richter betonten, die Herkunftskennzeichnung solle dazu beitragen, dass Verbraucher eine "fundierte Wahl" treffen könnten.

(AFP)