Einspruch gegen die Entlassung Türkisches Gericht ordnet neuerliche Verhaftung Ahmet Altans an

Istanbul · Acht Tage nach seiner Freilassung aus einem türkischen Gefängnis ist der prominente Schriftsteller und Journalist Ahmet Altan erneut verhaftet worden.

 Der Schriftsteller Ahmet Altan wird nur acht Tage nach seiner Freilassung erneut in der Türkei verhaftet. Im Hintergrund ist seine Tochter Senem Altan (2.v.r.) zu sehen.

Der Schriftsteller Ahmet Altan wird nur acht Tage nach seiner Freilassung erneut in der Türkei verhaftet. Im Hintergrund ist seine Tochter Senem Altan (2.v.r.) zu sehen.

Foto: AFP/BULENT KILIC

Die Menschenrechtsorganisationen Amnesty International und Article 19 bestätigten einen entsprechenden Bericht der staatlichen türkischen Nachrichtenagentur Anadolu vom Dienstag. Zuvor hatte ein Gericht in Istanbul die Verhaftung Altans angeordnet, nachdem der Generalstaatsanwalt Einspruch gegen die Entlassung aus der Haft eingelegt hatte. Altan wurde den Angaben zufolge in seiner Wohnung verhaftet.

Nach mehr als drei Jahren im Gefängnis hatte ein türkisches Gericht ihn und die Journalistin Nazli Ilicak am 4. November unter Auflagen freigelassen. Zugleich hatten die Richter das Strafmaß für die beiden Angeklagten reduziert, das ursprünglich auf lebenslange Haft wegen Unterstützung einer Terrororganisation gelautet hatte. Sie verurteilten Altan stattdessen zu zehn Jahren und sechs Monaten Haft, Ilicak erhielt eine Strafe von acht Jahren und neun Monaten. Die beiden Journalisten wurden unter Auflagen freigelassen, sie mussten sich seither regelmäßig bei der Polizei melden.

Der Vorwurf der Unterstützung einer Terrororganisation dürfte sich auf Hilfe für die sogenannte Gülen-Bewegung beziehen. Die türkische Staatsführung macht den in den USA lebenden Prediger Fethullah Gülen für den Putschversuch vom Juli 2016 verantwortlich. Ahmet Altan und Ilicak waren kurz nach dem Umsturzversuch verhaftet worden.

Ahmet Altan war Chefredakteur der inzwischen eingestellten Zeitung „Taraf“. Ilicak schrieb in der Vergangenheit für die regierungsnahe Zeitung „Sabah“ und für die nunmehr ebenfalls eingestellte Gülen-nahe Zeitung „Bugün“.

(dpa)