Opposition klagt auf Herausgabe der NSA-Spionageziele
Berlin (dpa) - Im Streit um die geheimen US-Spähziele in Europa hat die Opposition Verfassungsklage eingereicht. Linke und Grüne wollen in Karlsruhe erreichen, dass die Bundesregierung dem NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags die Geheimliste mit sogenannten Selektoren der Datenausspähung vorlegt.
Der Verfahrensbevollmächtigte, der Kieler Anwalt Wolfgang Ewer, sagte in Berlin, er habe die Klageschrift Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Vortag persönlich in die Hand gedrückt. Die ungewöhnliche persönliche Übergabe sei nötig gewesen, weil die Regierung viele Bestandteile der Klage als geheim eingestuft hatte.
Auf der Liste stehen Suchmerkmale wie Telefonnummern, Mail- oder IP-Adressen, die der US-Geheimdienst NSA dem Bundesnachrichtendienst (BND) geliefert haben soll. Der BND soll den Amerikanern damit über Jahre geholfen haben, europäische Unternehmen und Politiker auszuforschen. Zehntausende der Suchmerkmale sortierte der BND aus, weil sie gegen deutsche Interessen verstießen.
Die Bundesregierung hatte die Herausgabe der Liste an den Ausschuss verweigert. Stattdessen prüft derzeit der mit Koalitionsmehrheit bestellte Verwaltungsrichter Kurt Graulich als „Vertrauensperson“ für den NSA-Ausschuss die Liste. „Wir klagen stellvertretend für das Recht aller Parlamentarier, Geheimdiensthandeln zu kontrollieren“, sagte die Linke-Obfrau des Ausschusses, Martina Renner.
Für den Grünen-Obmann Konstantin von Notz geht es um die Frage: „Kontrolliert das Parlament die Bundesregierung, kontrolliert das Parlament die Geheimdienste? Oder kontrolliert sich die Bundesregierung selbst? Kontrollieren sich die Geheimdienste selbst?“ Ohne Einsicht in die Liste könne keine Aufklärung stattfinden. Der Ausschuss will unter anderem der Spionage der NSA und anderer Geheimdienste und der Rolle der Deutschen dabei auf den Grund gehen.
Die Klage steht unter besonderen Vorzeichen - denn viele dabei angeführte Unterlagen sind geheime Verschlusssachen. Das gelte auch für die entscheidenden Begründungen der Regierung, die Selektorenliste nicht vorzulegen, sagte Ewer. In der öffentlichen Version der Antragsschrift sind deshalb viele Passagen geschwärzt. Ewer vermied bei der Erläuterung der Klage mehrfach, Details zu nennen. Er wies allerdings das Regierungsargument zurück, für eine Vorlage der Liste hätte es einer Zustimmung der USA bedurft.
Das Bundesverfassungsgericht prüft nun die Klage - ein Termin für eine mündliche Verhandlung ist nicht bekannt. „Das ist im Moment noch nicht absehbar“, sagte ein Gerichtssprecher. Eine mündliche Verhandlung vor dem höchsten deutschen Gericht sei bei einem solchen Organstreitverfahren aber die Regel.
Zum Problem dürfte für die Opposition der Faktor Zeit werden. „Wir brauchen die Selektorenliste jetzt“, sagte Renner. Doch das Gericht wird selbst nach Einschätzung Ewers frühestens binnen eines halben Jahrs entscheiden, zumal es die Sache wegen der Geheimhaltung unter erschwerten Bedingungen erörtern muss. „Wir streben an, dass es noch unmittelbaren Einfluss auf die Arbeit des Untersuchungsausschusses haben kann.“