„Die Anerkennung der Zuständigkeit führt aber nicht automatisch zu einem Ermittlungsverfahren“, sagte er. Die Anklage müsse jeden Fall prüfen und vor Eröffnung eines Verfahrens einen richterlichen Beschluss beantragen.
Palästina ist allerdings nicht dem sogenannten Römischen Statut, dem Grundlagenvertrag des Gerichtes, beigetreten. Ein entsprechendes Gesuch der palästinensischen Regierung wird zur Zeit von den Vereinten Nationen in New York geprüft.
Die Autonomiebehörde in Ramallah bezeichnet das von ihr kontrollierte Gebiet offiziell als Palästina. Die UN-Vollversammlung hat Palästina einen Status als Beobachterstaat eingeräumt.