Razzia gegen russische Häftlingsorganisation in Moskau
Vier Scientology-Mitglieder in Sankt Petersburg festgenommen.
Moskau. Die russische Polizei hat am Donnerstag die Moskauer Räume einer Nichtregierungsorganisation (NGO) durchsucht, die sich für die Rechte von Häftlingen einsetzt. Die Vorsitzende der Organisation, Olga Romanowa, schrieb auf Facebook, an der Razzia seien vier Beamte der Abteilung Wirtschaftskriminalität des Innenministeriums beteiligt gewesen. Romanowa hatte die NGO Rus Sidjaschtschaja (Das einsitzende Russland) gegründet, nachdem ihr Mann Alexej Koslow, ein Geschäftsmann mit Beziehungen zur Opposition, nach einem Korruptionsprozess inhaftiert worden war.
Die NGO erklärte auf ihrer Internetseite, die Polizisten seien Vorwürfen wegen Unterschlagung öffentlicher Gelder nachgegangen. Rus Sidjaschtschaja habe jedoch niemals staatliche Zuwendungen erhalten - weder von Russland noch von anderen Ländern. Die Razzia sei Ausdruck der "Konfrontation" zwischen dem russischen Strafvollzug und der NGO.
Romanowa kämpft engagiert für die Freilassung ihres Ehemanns und ist häufig bei Demonstrationen gegen Staatschef Wladimir Putin anzutreffen. Die Journalistin schreibt zudem eine Kolumne für die liberale Zeitung "Nowaja Gaseta".
Unterdessen wurden in Sankt Petersburg nach Justizangaben vier Mitglieder der Scientology-Organisation wegen "Extremismus", "illegalen Handels" und "Verletzung der menschlichen Würde" festgenommen. Die Festnahmen folgten auf die Durchsuchung des Scientology-Sitzes in Sankt Petersburg am Dienstag. Razzien hatte es dort auch in Wohnungen von Scientology-Mitgliedern gegeben. Im vergangenen April hatte das Oberste Gericht in Moskau auf Antrag des Justizministeriums die Zeugen Jehovas verboten. Es berief sich dabei auf ein Gesetz, welches das Verbot "extremistischer Organisationen" zulässt. Die Zeugen Jehovas, die bislang 395 Zentren in ganz Russland unterhielten, wurden dort seit 1996 wiederholt beschuldigt, mit aggressiven Methoden Gläubige anzuwerben.
Wegen des Vorgehens der Behörden gegen die Religionsgemeinschaft wurde Russland bereits mehrfach vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu Schadenersatzzahlungen verurteilt. Dabei wurde unter anderem auf Verstöße gegen Grundrechte wie Religions-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit verwiesen. bt/pw AFP