Altersvorsorge mit zwei Säulen Rentenreform in der Schweiz bei Abstimmung gescheitert

Bern (dpa) - In der Schweiz ist die erste Rentenreform seit 20 Jahren bei einer Volksabstimmung gescheitert. Zur Teilfinanzierung der Rentenkasse (AHV) durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer sagte die Mehrheit der Kantone „Nein“, wie aus den Einzelergebnissen hervorging.

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Die Rentenreform wäre nur durchgegangen, wenn mindestens die Hälfte der Kantone der Mehrwertsteuererhöhung zugestimmt hätten. Das bedeutete auch das Aus für die anderen Maßnahmen zur Sicherung der Altersbezüge, noch bevor alle Stimmen ausgezählt waren. Es zeichnete sich in der Gesamtbevölkerung ein Nein von 53 Prozent ab, berichtete das Analyse-Institut gfs.bern im Fernsehen.

Die Reform sah etwa vor, das Rentenalter für Frauen von 64 auf das Niveau der Männer von 65 Jahren anzuheben. Die Regierung wollte die Mehrwertsteuer zugunsten der AHV von acht auf 8,3 Prozent anheben. Die Lohnbeiträge an die Renten-, Invaliden- und Erwerbsersatzkassen sollten von 10,25 auf 10,55 Prozent steigen. Diesen Beitrag finanzieren Arbeitgeber und -nehmer je zur Hälfte.

Die größte Partei, die konservative Volkspartei (SVP), hatte die Reform als „teures Linksprojekt“ abgelehnt. Auch die drittgrößte Partei, die liberale FDP, war dagegen. Das Parlament hatte die Reform im Frühjahr aber knapp gutgeheißen. Der SVP ging die Reform nicht weit genug. Vor allem wetterte sie gegen Pläne, die Basisrente bei maximaler Beitragszeit um 70 Franken zu erhöhen. Dadurch werde die bessere Finanzierung wieder zunichtegemacht. Die Rentenkasse in der Schweiz ist wie in allen europäischen Ländern unter Druck, weil bald die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen, weil die Menschen länger leben und weil die Zinsen seit Jahren niedrig sind.

Die Schweiz sei verglichen mit Deutschland in einer komfortablen Position, sagte Martin Eling, Professor für Versicherungsmanagement in St. Gallen. Er nennt die seit 1985 bestehende zweite Schweizer Rentensäule mit je 50 Prozent Pflichtbeiträgen von Arbeitgebern und -nehmern. Die Summe steigt mit dem Alter, zuletzt auf 18 Prozent des Lohns.

Mit beiden Säulen sollen Rentner etwa 60 Prozent des letzten Lohnes erreichen. „Das Zwangssparen in eine zweite Säule braucht Deutschland auch“, sagt Eling. Anders als Deutsche bekommen Schweizer keinen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenkasse, und jedes Familienmitglied muss einzeln versichert werden.

Die AHV-Mindestrente liegt bei maximalen Beitragsjahren bei 1175 Franken (gut 1000 Euro) im Monat, die Höchstrente bei 2350 Franken. Aus der zweiten Säule kommt ein Rentner mit mittlerem Einkommen nach einer Studie der Credit-Suisse-Bank zusätzlich auf gut 1600 Franken. Die Lebenshaltungskosten in der Schweiz sind aber deutlich höher als in Deutschland.