Schwere Rüge des Gerichtshofs für EU-Asylpolitik
Straßburg/Brüssel (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem Grundsatzurteil die EU-Asylpolitik scharf gerügt. Die Richter in Straßburg warfen am Freitag Griechenland und Belgien einen Verstoß gegen das Verbot unmenschlicher Behandlung vor.
Fällig wird ein Schmerzensgeld von 25 900 Euro, Griechenland muss jetzt den Asylantrag eines afghanischen Flüchtlings umgehend prüfen,. Die EU-Kommission hat die Mitgliedsregierungen zu einer raschen Vereinheitlichung des Asylrechts aufgefordert - doch konservative Regierungen, darunter auch die deutsche, sperren sich dagegen. Grüne deutsche und EU-Politiker haben das Urteil begrüßt.
Der afghanische Flüchtling hatte über menschenunwürdige Zustände in griechischen Aufnahmelagern geklagt. Er hatte Anfang 2008 Kabul verlassen. Über den Iran und die Türkei war er in das EU-Land Griechenland und weiter nach Belgien gereist, wo er 2009 einen Asylantrag stellte. Der Mann war noch im selben Jahr nach Griechenland abgeschoben worden, wo die Behörden mit dem Ansturm von Asylbewerbern überfordert sind.
Belgien hat nach dem EGMR-Urteil gegen das Verbot menschenunwürdiger Behandlung verstoßen, weil der Mann abgeschoben wurde, obwohl in Belgien die katastrophalen Zustände griechischer Auffanglager bekannt waren. Beide Länder müssen dem Afghanen ein Schmerzensgeld von insgesamt 25 900 Euro zahlen, wobei auf Belgien mit 24 900 Euro der Löwenanteil entfällt. Griechenland muss nach diesem Richterspruch „den Asylantrag ohne Verzögerung und im Einklang mit der Menschenrechtskonvention prüfen“ und darf den Mann „bis Abschluss dieser Prüfung nicht abschieben“.
Grundlage der Abschiebung ist die sogenannte Dublin-II-Verordnung, nach der Flüchtlinge in das EU-Land zurückgeschickt werden, in das sie zuerst eingereist sind. Diese EU-Verordnung könnte durch dieses Urteil infrage gestellt werden. In der EU wird schon seit längerem um die Asylpolitik gestritten. Doch einigen Regierungen sind die bisherigen Vorschläge zu asylfreundlich. Die EU-Kommission strebt bis 2012 eine europaweit einheitliche Regelung an. „Dieses Ziel ist ehrgeizig, aber realistisch,“ sagte der Sprecher von EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström am Freitag in Brüssel. Das Urteil des EGMR wollte er allerdings nicht kommentieren.
Menschenrechtsvereinigungen fordern schon seit geraumer Zeit eine Verbesserungen der Regelungen, etwa durch einen neuen Verteilungsschlüssel für Flüchtlinge innerhalb der EU. Deutschland, Island, Schweden, Großbritannien und Norwegen haben aus humanitären Gründen die Rückführung nach Griechenland vorübergehend gestoppt.
Dieser vorübergehende Stopp von Rückführungen nach Griechenland ist nach Auffassung der deutschen Grünen nicht ausreichend, „da nicht mit einer schnellen Verbesserung der Lage dort zu rechnen ist. Zudem werden die Rechte von Schutzsuchenden auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten, wie etwa Italien, Polen und Ungarn, missachtet“, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und flüchtlingspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Josef Winkler.
Die Grünen im EU-Parlament forderten eine dringende Überarbeitung der Dublin-Regelung. „Wir brauchen eine neue rechtlich festgelegte europaweit gültige Regelung, die sowohl die Solidarität der Mitgliedstaaten untereinander, als auch die Grundrechte und Interessen der Flüchtlinge berücksichtigt“, sagte die deutsche grüne Europaabgeordnete Franziska Keller. Der CSU-Europaparlamentarier Manfred Weber sagte, an Dublin II dürfe im „Grundsatz nicht gerüttelt werden. Abgestellt werden muss aber, dass manche EU-Mitgliedstaaten die gemeinsamen Standards nicht umsetzen“.
Gegen dieses Urteil der großen Kammer des Gerichtshofes ist keine Berufung möglich. Die Urteile aus Straßburg sind bindend. Einigen Ländern droht eine Beschwerdeflut, die wegen möglicher Schmerzensgelder teuer zu werden droht. In Straßburg sind 960 ähnliche Fälle anhängig, hauptsächlich gegen Großbritannien, Belgien, Frankreich, Finnland und die Niederlande.