Spionage-Prozess: Bundesanwaltschaft beginnt mit Plädoyers
München (dpa) - Im Prozess wegen Landesverrats gegen einen ehemaligen BND-Mitarbeiter vor dem Münchner Oberlandesgericht beginnen heute die Plädoyers. Zunächst wird die Bundesanwaltschaft darlegen, welches Strafmaß für den Angeklagten sie für angemessen hält.
Ein Teil der Ausführungen wird aus Geheimhaltungs-Gründen nicht öffentlich sein. Die Bundesanwaltschaft wirft Markus R. Spionage für die CIA und auch den russischen Geheimdienst vor. Die Anklage lautet auf Landesverrat, Verletzung von Dienstgeheimnissen und Bestechlichkeit.
Zwischen 2008 und 2014 soll der gelernte Bürokaufmann rund 200 teils streng geheime Dokumente des Bundesnachrichtendienstes (BND) weitergegeben und dafür Geld kassiert haben. Zudem soll er sich dem russischen Geheimdienst angedient haben. Auf Landesverrat steht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. In besonders schweren Fällen kann sie bis zu lebenslang betragen.
Die Verteidigung will ihr Plädoyer am 14. März halten. Am 17. März soll das Urteil fallen.