EU-Kommission Steuerdeals von Niederlanden und Luxemburg waren illegal

Brüssel (dpa) - Brüssel geht gegen Steuerdeals vor: Die Kaffeehauskette Starbucks und eine Tochter des Autobauers Fiat müssen sich wegen illegaler Steuervorteile nach einer EU-Entscheidung auf Nachzahlungen von jeweils bis zu 30 Millionen Euro einstellen.

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Die Regierungen der Niederlande und Luxemburgs hätten den Unternehmen eine unrechtmäßige Vorzugsbehandlung gewährt, entschied die Brüsseler EU-Kommission. Weitere Entscheidungen zu anderen Fällen sollten folgen. Aus den Hauptstädten kam prompt Protest: Die Niederlande wiesen die Vorwürfe zurück. Luxemburg erklärte, sich rechtliche Schritte vorzubehalten.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager sagte: „Nationale Steuerbehörden können keinem Unternehmen, ob groß oder klein (...), einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen geben“. Die öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema war im vergangenen Herbst mit der „Luxleaks“-Affäre um zweifelhafte Luxemburger Steuermodelle gewachsen. Die Ermittlungen der EU-Kommission zu Starbucks und Fiat begannen aber schon vorher.

Konkret geht es um eine Rösterei der Kaffeehauskette Starbucks in den Niederlanden und die Finanztochter des Autobauers Fiat in Luxemburg. Die Länder sollen von beiden Unternehmen jeweils 20 bis 30 Millionen Euro nachfordern, die genaue Höhe sollen die nationalen Behörden nach Vorgaben der EU-Kommission innerhalb von zwei Monaten ermitteln.

Damit trifft die EU-Kommission erstmals eine Entscheidung zu sogenannten Steuervorbescheiden (tax rulings). Damit informieren die Behörden Unternehmen im Voraus über die zu erwartende Steuerlast. Das ist an sich nicht illegal - die gewährten Vorteile aber schon. Es gehe um „sehr komplexe Regelungen“, sagte Vestager. Dadurch seien Gewinne innerhalb der gleichen Gruppe von einem Unternehmen zum anderen verlagert worden. „Das Ergebnis ist, dass Unternehmen beinahe gar keine Steuern auf erzielte Gewinne zahlen“, erklärte sie.

Die beanstandeten Regelungen benachteiligten andere Unternehmen, die angemessene Steuern zahlten, sagte sie. Es handle sich damit um unrechtmäßige staatliche Beihilfen. Die vorteilhaften Regelungen müssen nun ein Ende finden. Die Fiat-Finanztochter habe im vergangenen Jahr weniger als 400 000 Euro Unternehmenssteuer gezahlt, der betroffene Starbucks-Ableger weniger als 600 000 Euro. Der nun angesetzte Millionenbetrag sei zwar nicht „spektakulär“, aber immer noch „viel, viel mehr, als zuvor gezahlt worden ist“.

Das Luxemburger Finanzministerium erwägt nun juristische Schritte: „Luxemburg teilt nicht die Schlussfolgerungen der Kommission.“ Die niederländische Regierung wies die Vorwürfe ebenfalls zurück und berief sich auf Richtlinien der Wirtschaftsorganisation OECD. „Die Methode, die die Niederlande im Fall von Starbucks Manufacturing anwendete, ist international anerkannt“, erklärte das Finanzministerium in Den Haag. Vestager sagte: „Vielleicht sehen wir uns vor Gericht wieder.“

Weitere Ermittlungen der EU-Kommission zu Steuervorbescheiden sind im Gange. Dabei geht es unter anderem um Apple in Irland, Amazon in Luxemburg und um eine belgische Steuerregelung.