Deutsch-türkische Beziehungen Türkei protestiert gegen Kurden-Fest in Köln

Istanbul/Köln (dpa) - Aus Protest gegen ein Kurdenfestival in Köln hat die Türkei am Samstag den deutschen Botschafter in Ankara ins Außenministerium zitiert.

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Die Türkei verurteile „nachdrücklich“, dass die von Sympathisanten der verbotenen PKK organisierte Veranstaltung erlaubt und es geduldet worden sei, „dass dort Terrorpropaganda betrieben wurde“ erklärte das Ministerium in einer Mitteilung. Das Auswärtige Amt in Berlin äußerte sich auf Nachfrage auch am Sonntag nicht zu dem Vorgang.

An dem kurdischen Kulturfestival in Köln hatten am Samstag nach offiziellen Angaben der Polizei mehrere tausend Menschen teilgenommen. Nach dpa-Informationen geht die Polizei intern von rund 14 000 Teilnehmern aus. Die Veranstalter sprachen von mehr als 40 000 Teilnehmern. Das Festival stand unter dem Motto „Freiheit für Öcalan, Status für Kurdistan, Demokratie für den Mittleren Osten“. Gefordert wurde die Freilassung des zu lebenslanger Haft verurteilten Anführers der Kurdischen Arbeiterpartei PKK, Abdullah Öcalan. Veranstalter war der Verein NAV-DEM (Demokratisches Gesellschaftszentrum der Kurdinnen in Deutschland), der laut Bundesamt für Verfassungsschutz der PKK nahe steht.

Das Außenministerium in Ankara warf der Bundesregierung vor, im Kampf gegen den Terrorismus mit „zweierlei Maß“ vorzugehen. Obwohl es in Deutschland verboten sei, seien auf der Veranstaltung PKK-Symbole benutzt, Öcalan-Plakate gezeigt und eine „terrorverherrlichende Botschaft von einem der gegenwärtigen PKK-Anführer verlesen“ worden. Die PKK ist in Deutschland seit 1993 als Terrororganisation verboten. Seit kurzem ist zudem das öffentliche Zeigen von Öcalan-Porträts untersagt.

Die Organisatorin der Veranstaltung räumte ein, dass „ein oder zwei“ solcher Porträts gezeigt, aber nach Aufforderung wieder entfernt worden seien. Die Polizei teilte mit, dass im Verlauf einzelne Teilnehmer verbotene Symbole gezeigt hätten. Es seien vier Anzeigen wegen Verstößen gegen das Versammlungs- und Vereinsgesetz geschrieben worden. In einem weiteren Fall wird gegen einen Unbekannten ermittelt, der eine 24 Jahre Polizistin nach einer Verfolgung zu Boden gerissen hatte. Der Mann war zuvor aus einer Gruppe geflohen, die kontrolliert werden sollte. Die Beamtin wurde am Kopf verletzt.