Ungarns Verfassungsrichter beschneiden Mediengesetz
Budapest (dpa) - Das ungarische Verfassungsgericht hat am Montag wesentliche Teile des auch international umstrittenen Mediengesetzes des Landes für verfassungswidrig erklärt. Einzelne Passagen setzte es außer Kraft.
Die Richter beanstandeten insbesondere Bestimmungen, die der neu geschaffenen Medienbehörde NMHH die Möglichkeit geben, Print- und Internet-Medien inhaltlich zu überwachen und gegebenenfalls zu bestrafen.
Das Mediengesetz war im vergangenen Jahr von der Zweidrittelmehrheit der rechts-populistischen Regierungspartei FIDESZ im Parlament gebilligt worden. Es trat zu Beginn dieses Jahres in Kraft. Insbesondere die Ausdehnung der Kontroll- und Sanktionsbefugnisse der NMHH hatte Proteste im In- und Ausland hervorgerufen. Kritiker sahen in den Bestimmungen das Potenzial für eine künftige Zensur. Nach Kritik seitens der EU-Kommission wurde das Gesetz in eher unwesentlichen Punkten nachgebessert.
Am Montag stellten die ungarischen Verfassungsrichter klar: die Befugnis der Medienbehörde NMHH, gegen Print-Medien Verfahren wegen Missachtung der Menschenrechte, der menschlichen Würde oder der Privatsphäre einzuleiten, „stellt eine verfassungswidrige Einschränkung der Pressefreiheit dar“. Eine Ahndung dieser Verstöße sei bereits auf dem regulären Rechtsweg möglich. Die entsprechende Passage des Mediengesetzes setzte das Verfassungsgericht mit Wirkung vom 31. Mai 2012 außer Kraft. Zudem setzte es die allen Medien auferlegte Verpflichtung, der NMHH auf Wunsch sämtliche Geschäftsdaten zur Verfügung zu stellen, außer Kraft.