Verfassungsgericht kassiert Urteil gegen Ex-Diktator Montt

Guatemala-Stadt (dpa) - Nur zehn Tage nach dem historischen Urteil gegen Guatemalas früheren Machthaber Efraín Ríos Montt hat das Verfassungsgericht den Schuldspruch wieder aufgehoben. Nach einer zehnstündigen Beratung erklärte das Gericht am späten Montagabend (Ortszeit) das Urteil wegen Verfahrensfehler für nichtig.

„Der Gerichtshof hat für Gerechtigkeit gesorgt“, sagte Ríos Montts Anwalt Francisco García nach der Entscheidung. „Es wurden zu viele juristische Fehler gemacht und einmal mehr hat uns die Zeit recht gegeben.“

Menschenrechtsaktivisten hingegen kritisierten die Annullierung des Urteils. Es sei Guatemala selbst, das nun vor den Augen der Welt schlecht dastehe, sagte der Anwalt der Menschenrechtsorganisation Caldh, Héctor Reyes.

In der Begründung des Verfassungsgerichts für die Entscheidung vom Montag hieß es, der Strafkammer seien während der mündlichen Verhandlung gegen Ríos Montt und den mitangeklagten ehemaligen Geheimdienstchef José Mauricio Rodríguez Sánchez erhebliche Verfahrensfehler unterlaufen. So seien die Rechte der Verteidigung beschnitten worden.

Die Entscheidung war aber selbst im Verfassungsgericht nicht unumstritten. So votierten zwei der fünf Verfassungsrichter gegen die Annullierung des Urteils.

Ríos Montt war am 10. Mai wegen Völkermords und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu 80 Jahren Haft verurteilt worden. Während seiner Herrschaft von März 1982 bis August 1983 soll er für Mord, Folter und die Zwangsumsiedlung Tausender Indios verantwortlich gewesen sein. Derzeit wird der 86-Jährige wegen Bluthochdrucks und Problemen mit der Prostata in einem Militärkrankenhaus behandelt.

Menschenrechtsaktivisten hatten das Urteil gegen Ríos Montt als historisch gefeiert. Nie zuvor wurde ein ehemaliger Staatsführer von einem einheimischen Gericht wegen Völkermordes verurteilt.

Die Anwälte von Ríos Montt hatten allerdings bereits während des Verfahrens eine ganze Reihe von Beschwerden eingelegt. Unter anderem monierten sie, dass nicht alle Entlastungszeugen gehört worden seien. Direkt nach dem Urteil legten sie Berufung ein.

Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts wird das Verfahren nun auf den Stand vom 19. April zurückversetzt. Damals hatten Ríos Montts Anwälte mit einer einstweiligen Verfügung den Prozess aussetzen wollen. Die Strafkammer ignorierte den Antrag, der vom Verfassungsgericht später jedoch als rechtmäßig anerkannt wurde.