US-Gericht hat entschieden Veröffentlichung von Waffenplänen für 3D-Drucker gestoppt

Washington (dpa) - Ein Bundesgericht in den USA hat die geplante Veröffentlichung von Plänen für die Herstellung von Schusswaffen mit 3D-Druckern vorerst gestoppt.

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Das Gericht in Seattle erließ eine entsprechende einstweilige Verfügung. Es folgte damit einem Antrag des Generalstaatsanwalts des Bundesstaats Washington, Bob Ferguson. Ferguson hatte argumentiert, dass Terroristen und Kriminelle mit den Plänen Schusswaffen herstellen könnten, die mangels Seriennummern nicht zurückverfolgbar seien und von Metalldetektoren kaum erkannt werden könnten.

Der Generalstaatsanwalt hatte zugleich Klage gegen die Regierung von US-Präsident Donald Trump erhoben. Sieben Bundesstaaten und der Hauptstadtdistrikt Washington schlossen sich dieser Klage an. Trumps Regierung hatte im Juni einen Vergleich mit einer texanischen Organisation namens Defense Distributed geschlossen, dieser wurde damit die Veröffentlichung von Waffenplänen für 3D-Drucker im Internet gestattet. Defense Distributed hatte angekündigt, die Pläne von Mittwoch an kostenlos zum Herunterladen anzubieten.

Letztlich stellte die Organisation dann schon am Dienstag Pläne für die weitgehend aus Plastik bestehende Pistole vom Typ „Liberator“ („Befreier“) ins Netz. Mehr als 5000 Nutzer luden die Daten für den 3D-Druck der einzelnen Teile und die Anleitung für den Zusammenbau herunter. Nach der einstweiligen Verfügung waren die Pläne nicht mehr verfügbar. Auf der Download-Seite wurde darauf verwiesen, dass die Seite per Gerichtsentscheid geschlossen wurde.

Der Gründer von Defense Distributed, Cody Wilson, hatte bereits 2013 Pläne für die Herstellung der Schusswaffe „Liberator“ auf 3D-Druckern veröffentlicht. Das Außenministerium untersagte ihm das wenige Tage später mit Verweis auf Exportkontrollgesetze und auf die nationale Sicherheit. Wilson klagte dagegen. Obwohl er mit seiner Klage erfolglos blieb, schlossen das Außen- und das Justizministerium dann im Juni überraschend einen Vergleich mit ihm.

Die Einigung erlaubte Wilson die Veröffentlichung der Pläne. Das Gericht in Seattle kritisierte nun, in der Einigung seien keine neuen Erkenntnisse genannt worden, „die die dramatische Änderung der Position der Bundesregierung erklären oder die vorherige Analyse bezüglich der wahrscheinlichen Auswirkungen auf die nationalen Sicherheitsinteressen der Vereinigten Staaten ändern würden“. Richter Robert Lasnik setzte für den 10. August eine Anhörung in dem Fall an.

Trump selbst hatte sich am Dienstag skeptisch über die Veröffentlichung von Waffenplänen für 3D-Drucker geäußert. „Scheint nicht sehr sinnvoll zu sein“, schrieb er auf Twitter. Er habe das Thema mit der Waffenlobby NRA besprochen und werde es prüfen.