Vor Kommunalwahlen: Twitter in der Türkei weiter blockiert
Istanbul/San Francisco (dpa) - Einen Tag vor den Kommunalwahlen in der Türkei bleibt der Zugang zum Kurznachrichtendienst Twitter und zur Videoplattform YouTube in dem Land weiter blockiert.
Twitter erzielte aber einen juristischen Teilerfolg: Ein türkisches Gericht hob nach Angaben von Twitter die Sperrung eines Accounts bei dem Kurznachrichtendienst auf. Über den Account war dem Unternehmen zufolge ein früherer Minister der Korruption beschuldigt worden. Twitter wird in der Türkei auch als Enthüllungsplattform genutzt.
In der Türkei finden an diesem Sonntag Kommunalwahlen statt. Sowohl Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan als auch die Oppositionsparteien haben diese Wahlen zur Entscheidung über den künftigen Kurs im Land erklärt. Zur Wahl sind mehr als 52 Millionen Menschen aufgerufen.
Wie Twitter in der Nacht auf Samstag in einem Blog-Eintrag und einem Tweet schrieb, begründete das Gericht die Aufhebung der Account-Sperrung mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung. Die umfassendere Twitter-Sperre in dem Land sei von dem Gerichtsentscheid allerdings unberührt. Die türkischen Behörden hatten den für Gegner von Ministerpräsident Erdogan wichtigen Kommunikationskanal in der vergangenen Woche blockiert. Dies wurde international heftig kritisiert.
Am Mittwoch ordnete zwar das Verwaltungsgericht in Ankara an, die Vollstreckung der Sperre auszusetzen. Der Zugang blieb aber zunächst gesperrt. Daran hatte sich auch am Samstagnachmittag noch nichts geändert. Viele Türken umgehen die Sperren allerdings: So haben Hunderttausende Internet-Nutzer VPN-Datentunnel eingerichtet.
Mittlerweile wurde auch die Videoplattform Youtube blockiert. Die türkische Staatsführung hatte scharf auf die Veröffentlichung einer Audioaufnahme von Sicherheitsberatungen reagiert, die auf Youtube online gestellt worden war. In der Aufnahme beraten mehrere Männer - darunter auch Außenminister Ahmet Davutoglu sowie Vertreter von Geheimdienst und Militär - über einen Militäreinsatz in Syrien und ob ein rechtfertigender Grund dafür notfalls geschaffen werden könnte.