Tod durch den Strang Zwei Todesurteile in Japan vollstreckt
Tokio (dpa) - In Japan sind erneut zwei Todesurteile vollstreckt worden. Das berichteten japanische Medien unter Berufung auf informierte Quellen. Demnach wurde der 61 Jahre alte Masakatsu Nishikawa wegen des Mordes an vier Bar-Betreiberinnen im Jahr 1991 gehängt.
Der erst 34 Jahre alte Koichi Sumida war für den Mord an einer Arbeitskollegin im Jahr 2011 zum Tode verurteilt worden. Japan, die drittgrößte Wirtschaftsnation der Welt, gehört zu den wenigen Industrieländern, die an der Todesstrafe festhalten.
Menschenrechtsaktivisten prangern seit Jahren den Umgang mit Hinrichtungen sowie die Haftbedingungen in Japan an. Die Juristenvereinigung des ostasiatischen Landes sprach sich im vergangenen Jahr erstmals für die Abschaffung der Todesstrafe, die in Japan durch den Strang vollstreckt wird, bis 2020 aus. In dem Jahr wird Japan Gastgeber der Olympischen Spiele in Tokio sein.
Seit Amtsantritt des rechtskonservativen Ministerpräsidenten Shinzo Abe im Dezember 2012 sind damit bereits 19 Menschen hingerichtet worden. Japanische Regierungen berufen sich stets auf Umfragen, wonach die Mehrheit der Bürger die Todesstrafe für Mörder befürworte.
Zum Tode Verurteilte warten in Japan manchmal Jahrzehnte auf ihre Hinrichtung. Als besonders grausam kritisieren Menschenrechtler wie auch ausländische Regierungen, dass den Todeskandidaten in Japan der Zeitpunkt ihrer Hinrichtung durch Erhängen nicht mitgeteilt wird. Wenn dann schließlich der Exekutionsbefehl vom Justizministerium eintrifft, haben die meisten nur noch wenige Stunden zu leben.