Ungeachtet der Konfession.
Lesen Sie mehr in der Samstagsausgabe der Westdeutschen Zeitung.
Düsseldorf. Katholische oder evangelische Grundschulen dürfen Kinder mit anderer Konfession bei der Schulanmeldung nicht benachteiligen. Ab dem Schuljahr 2014/2015 gilt: Werden mehr Kinder angemeldet, als es Plätze gibt, wird derjenige angenommen, der näher an der Schule wohnt.
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