Bekenntnisschulen: Wohnort geht vor Konfession

Düsseldorf. Katholische oder evangelische Grundschulen dürfen Kinder mit anderer Konfession bei der Schulanmeldung nicht benachteiligen. Ab dem Schuljahr 2014/2015 gilt: Werden mehr Kinder angemeldet, als es Plätze gibt, wird derjenige angenommen, der näher an der Schule wohnt.

Ungeachtet der Konfession.

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