Corona im Job Verdienstausfall: Was ungeimpfte Arbeitnehmer wissen müssen

Service | Berlin · Wenn man in Corona-Zeiten in Quarantäne muss, kann das finanzielle Folgen haben. Am Mittwoch beraten die Gesundheitsminister über einen einheitlichen Umgang mit Entschädigungen. Was bedeutet das konkret?

Ungeimpfte Arbeitnehmer müssen mit einem Verdienstausfall rechnen.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Bei einem Verdienstausfall im Falle einer Corona-Quarantäne ist bislang erstmal der Staat eingesprungen. Nun wollen erste Bundesländer eine schon bestehende gesetzliche Regelung ziehen und den Anspruch für Ungeimpfte beenden. An diesem Mittwoch wollen die Gesundheitsministerinnen und -minister über eine möglichst einheitliche Linie beraten. Was gilt bislang, und was soll sich ändern? Wichtige Fragen und Antworten im Überblick.

Um welche Fälle von Quarantäne geht es überhaupt?

Bei Infektionsverdacht etwa als Kontaktperson von Infizierten kann das Gesundheitsamt anordnen, dass man in Quarantäne gehen muss - und nicht ins Büro oder in den Betrieb kann. Allerdings wird dies mehr und mehr zu einem Thema für Menschen, die noch nicht geimpft sind. Denn für vollständig Geimpfte gelten Quarantäne-Vorgaben meist nicht.

Wer hat die Entschädigung bisher gezahlt und wer hat sie bekommen?

Bislang können Beschäftigte, die wegen angeordneter Quarantäne nicht arbeiten konnten und deshalb finanzielle Ausfälle zu beklagen hatten, eine Entschädigung bekommen. Konkret geht bei der Auszahlung der Arbeitgeber in Vorleistung - und kann sich dann per Antrag wiederum das Geld vom Staat erstatten lassen.

Dabei gilt: Für sechs Wochen kann eine Entschädigung in voller Höhe des Ausfalls gewährt werden, wie das Bundesgesundheitsministerium erläutert. Mit Beginn der siebten Woche kann noch eine Entschädigung von 67 Prozent des entstandenen Verdienstausfalls zugebilligt werden – für einen vollen Monat aber höchstens ein Betrag von 2016 Euro.

Was soll sich nun ändern?

Im Infektionsschutzgesetz stehen schon Ausnahmen für Nicht-Geimpfte - bislang wurde sie nur noch nicht angewandt. Konkret heißt es dort, Anspruch auf eine Entschädigung bestehe nicht, wenn die angeordnete Quarantäne durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung hätte vermieden werden können. Gleiches gilt, wenn man eine „vermeidbare Reise“ in ein Corona-Risikogebiet mit hohen Infektionszahlen im Ausland gemacht hat und dann nach der Rückkehr in Quarantäne muss.

Warum sollen die Entschädigungen nicht mehr ausgezahlt werden?

Die Argumentation lautet: Ein Impfangebot konnte inzwischen jedem gemacht werden, eine Quarantäne und finanzielle Ausfälle müssten also schlichtweg nicht mehr sein. Bayerns Ressortchef Klaus Holetschek, der auch Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz ist, machte zuletzt deutlich: Wenn nicht gesundheitliche Gründe gegen eine Impfung sprächen, sehe er letztlich keinen Grund mehr, dass Entschädigungen für Verdienstausfälle vom Steuerzahler geschultert werden müssten. Jeder könne sich impfen lassen und eine Quarantäne vermeiden, sagte der CSU-Politiker kürzlich der ARD.

Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte Sympathie für eine solche Linie erkennen lassen. Es sei wie bei kostenlosen Tests, die vom Steuerzahler finanziert werden: Er sehe nicht ein, „warum auf Dauer andere zahlen sollen, wenn sich jemand nicht für die kostenlose Impfung entscheidet, obwohl er könnte“, so Spahn.

In welchen Bundesländern gibt es schon jetzt Vorstöße?

Die Kompetenz für die Umsetzung liegt letztlich bei den Ländern, obwohl ein bundeseinheitliches Vorgehen angestrebt wird. Dennoch: Einige Länder haben bereits einen Vorstoß gemacht. Als erstes Land hat Baden-Württemberg den Stopp für Entschädigungen für Ungeimpfte bei Verdienstausfällen beschlossen – und ab 15. September umgesetzt. Den Zeitpunkt begründete die Landesregierung damit, dass bis Mitte September jeder eine Möglichkeit für eine Impfung bekommen habe.

Ausnahmen gibt es für Menschen, die eine Schutzimpfung etwa aus medizinischen Gründen nicht in Anspruch nehmen können. Rheinland-Pfalz will dies zum 1. Oktober umsetzen. Beispielsweise in Bremen und Nordrhein-Westfalen planen die Regierungen ähnliche Schritte im Oktober.

Soll auch im Fall einer Covid-19-Infektion nicht mehr gezahlt werden?

Doch. „Es geht um Lohn-Entschädigung für Kontaktpersonen von Infizierten in Quarantäne - nicht um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall“, betont eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums. „Wer sich infiziert, ist krank und hat ein Anrecht darauf.“ Erkrankt ein Arbeitnehmer also an Corona, wird weitergezahlt – auch bei Ungeimpften.

Wer kritisiert ein Ende der Entschädigungen für Ungeimpfte?

Die Neuregelung erhöht den Druck auf Ungeimpfte weiter – entsprechend kontrovers ist auch die gesellschaftliche Debatte. Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), Reiner Hoffmann, kritisierte die Entscheidung der vorpreschenden Bundesländer im Deutschlandfunk scharf und sprach von einer „Impfpflicht durch die Hintertür“. Aus seiner Sicht werde der Konflikt um eine Corona-Impfpflicht dadurch auf Beschäftigte und Betriebe verlagert – mit massiven arbeitsrechtlichen Konsequenzen.

Im Zweifel müssten hier auch sensible Gesundheitsdaten offengelegt werden, warum Beschäftigte sich nicht haben impfen lassen können, sagte Hoffmann im Deutschlandfunk. Es sei ein Gebot der Solidarität sich impfen zu lassen, aber nicht mit dem Instrument, den Entgeltersatz zu streichen. Verdi-Chef Frank Werneke sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe: „Die Politik steht im Wort, dass Impfen freiwillig bleiben soll.“

(dpa)