Ein Namensschild an der Polizei-Uniform?

Analyse: Bürger sollen bei Übergriffen wissen, gegen wen sie sich rechtlich zur Wehr setzen können.

Düsseldorf. Der Karikaturist Klaus Stuttmann spießt das Problem plastisch auf: Bei einer Gegenüberstellung auf der Polizeiwache werden dem Opfer einer Gewalttat vier Beamte in Einsatzuniform und mit Schutzhelm präsentiert. Verbunden mit der zynischen Frage: "Identifizieren Sie mal - welcher von denen hat Sie angeblich verprügelt?" Die Zeichnung bringt auf den Punkt, was Amnesty International und Deutschem Anwalt-Verein (DAV) ein ernstes Anliegen ist: Es müsse eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten geben. Nur so könne jemand, der etwa bei einer Demonstration durch einen Polizisten verletzt wird, rechtlich dagegen vorgehen.

Eine solche Forderung hat es schwer in Zeiten, in denen sich Polizisten ihrerseits immer brutaleren Angriffen ausgesetzt sehen. Doch Rechtsanwältin Heide Sandkuhl vom DAV hat auch die andere Seite im Blick: Es müsse sichergestellt sein, dass rechtswidrige Übergriffe nicht im Schutze der Anonymität begangen werden. Für sie ermöglicht die Identifizierung des einzelnen Polizisten einen effektiven Rechtsschutz." Vor allem in Berlin wird das Thema intensiv diskutiert. Eigentlich sollten dort schon in diesem Jahr die Polizisten Namensschilder tragen. Doch das Vorhaben wurde bisher nicht realisiert. Die Polizeigewerkschaften befürchten, dass namentlich identifizierbare Polizeibeamte Angriffen und Bedrohungen ausgesetzt würden. Bodo Pfalzgraf von der Deutschen Polizeigewerkschaft in Berlin sagt es so: "Wir arbeiten nicht im Supermarkt, sondern nehmen Schwerstkriminelle fest, und unsere Familien sollen darum nicht in Angst leben."

Wenn schon nicht der Name auf der Uniform genannt werde, dann, so schlägt Amnesty International vor, sollten gut sichtbare Zahlen- und Buchstabenkombinationen die Identifizierung ermöglichen. Doch für Rainer Wendt, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, sind "auch Nummern oder Zeichen auf Uniformen Unfug". Sie stellten alle Polizisten eines Einsatzes unter Generalverdacht, zum Straftäter werden zu können. Auch seien sie geeignet, die Beamten willkürlichen Vorwürfen auszusetzen, gegen die sie sich dann wehren müssten. Im übrigen, so betont Wendt, "ermittelt die Polizei Beschuldigte in den eigenen Reihen stets erfolgreich und mit professionellen Ermittlungsmethoden".

Anwältin Sandkuhl will sich darauf nicht verlassen: "In konfliktgeneigten Situationen, in denen von der Polizei Zwangsmittel eingesetzt werden können, sollte es auch im Interesse der Polizei selbst liegen, den Bürgern nicht als Teil einer anonymen Staatsmacht entgegenzutreten."