Politik Energiesicherheitsgesetz von 1975 soll reformiert werden

Der Bundestag hat beschlossen, dass der Staat zukünftig leichter auf Energieunternehmen zugreifen können soll. Es fehlt noch ein Beschluss des Bundesrates, damit das Gesetz verabschiedet wird. Sollte dann ein Unternehmen seine Aufgaben nicht erfüllen können, kann es unter der Treuhandverwaltung gestellt werden.

Das 47-Jahre alte Gesetz zur Energiesicherung soll erneuert werden.

Foto: dpa/Patrick Pleul

Der Staat soll in Deutschland künftig leichter auf Energieunternehmen zugreifen können, wenn erhebliche Engpässe bei der Versorgung drohen. Der Bundestag stimmte einer entsprechenden Reform des Energiesicherungsgesetzes aus dem Jahr 1975 am Donnerstag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP sowie der Linken zu. Die AfD lehnte die Pläne ab, und die Grünen enthielten sich. Der Bundesrat muss das Vorhaben noch billigen, was nach Angaben von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am Freitag kommender Woche geschehen könnte.

Konsequenzen könnte das Gesetz für die PCK-Raffinierie im brandenburgischen Schwedt an der Oder haben, die äußerst wichtig ist für die Ölversorgung Ostdeutschlands. Sie verarbeitet bisher in erster Linie russisches Öl. PCK gehört mehrheitlich Rosneft Deutschland, einer Tochtergesellschaft des russischen Staatskonzerns Rosneft. Wegen des auf EU-Ebene diskutierten Embargos für russische Öl-Importe sucht Habeck nach alternativen Öl-Quellen für Schwedt über Rostock, möglicherweise auch über Danzig. Auch im Gasbereich könnte das Gesetz noch eine Rolle spielen.

Unternehmen im Energiebereich gehören in Deutschland zur kritischen Infrastruktur. Das heißt, sie haben für das tägliche Leben eine besondere Bedeutung, weshalb eigene Vorgaben gelten. Wenn die „konkrete Gefahr“ besteht, dass ein Unternehmen seine Aufgaben nicht erfüllt und eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht, kann es mit dem reformierten Gesetz vorübergehend unter Treuhandverwaltung gestellt werden. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, wird bei Unternehmen der kritischen Infrastruktur als letztes Mittel auch die Möglichkeit einer Enteignung geschaffen.

Falls insbesondere die Gasimporte nach Deutschland erheblich reduziert sind, bekommen Gasversorger das Recht, ihre Preise anzupassen - also zu erhöhen. Voraussetzung ist, dass die zweite oder dritte Stufe im Notfallplan Gas, die Alarm- oder Notfallstufe, offiziell festgestellt worden sind. Kunden müssen darüber rechtzeitig informiert werden und haben Kündigungsrecht. Die Ausnahmeregelung für zeitweilig erhöhte Preise erlischt, wenn die Bundesnetzagentur formal ein Ende des Mangels feststellt.

Während der AfD-Politiker Rainer Kraft der Koalition ein schlecht und hastig gemachtes Gesetz und „neokommunistische Ideen“ vorwarf, signalisierten die anderen beiden Oppositionsfraktionen CDU/CSU und Linke grundsätzliche Unterstützung. Der CDU-Politiker Mark Helfrich sagte, die Union hätte die Ampel gerne unterstützt, habe aber Bauchschmerzen beim Punkt der Preisanpassung im Falle von Gasknappheit. Deshalb könne sich die Union nur enthalten. Für die Linke kritisierte der Abgeordnete Matthias Birkwald, dass staatlich kontrollierte Unternehmen nach Abklingen der Gefahr für die Versorgungssicherheit wieder privatisiert werden sollen. Trotzdem stimme die Linke dem Gesetz zu.

(dpa)