Finanzen EU-Länder einigen sich auf Aussetzung der Schuldenregeln

Brüssel · Maximal 3,0 Prozent Haushalt-Defizit und höchstens 60 Prozent Staatsverschuldung: Die Regeln schienen früher einmal wie in Stein gemeißelt. Nun werden sie für Maßnahmen gegen Corona offiziell ausgesetzt.

Die Abgeordneten verfolgen im Plenum eine Abstimmungt. Im Kampf gegen die Coronavirus-Krise werden erstmals überhaupt die europäischen Schulden- und Defizitregeln vorübergehend ausgesetzt. Foto: Archiv

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Im Kampf gegen die Coronavirus-Krise werden erstmals die europäischen Schulden- und Defizitregeln vorübergehend ausgesetzt. Dem stimmten die EU-Wirtschafts- und Finanzminister am Montag zu. Sie billigten den Vorschlag der EU-Kommission, die sogenannte Allgemeine Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu ziehen. Dies soll den EU-Staaten vorübergehend freie Hand für Hilfspakete für Unternehmen und Arbeitnehmer geben.

In Erwartung eines „schwerwiegenden Konjunkturabschwungs“ wegen der Coronavirus-Pandemie hatte die Kommission die Aktivierung der Klausel am Freitag vorgeschlagen. So sollen Mitgliedsstaaten alle „für eine angemessene Bewältigung der Krise erforderlichen Maßnahmen“ ergreifen können, ohne gegen den Stabilitäts- und Wachstumspakt zu verstoßen, wie die Behörde dazu erklärte.

Der Pakt von 1997 legt fest, dass das Haushaltsdefizit höchstens 3 Prozent und der Schuldenstand höchstens 60 Prozent der Wirtschaftskraft eines Landes betragen dürfen. Die „allgemeine Ausgleichsklausel“ wurde 2011 nach der Wirtschafts- und Finanzkrise eingefügt, um in akuten Krisensituationen mehr Handlungsspielräume zu erlauben. Sie wurde noch nie angewendet.

Aus Sicht der EU-Kommission könnte der Rückgang der Wirtschaftsleistung 2020 vergleichbar mit dem Abschwung im Jahr der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise 2009 werden. Damals war die Wirtschaft in der EU um 4,3 Prozent geschrumpft und in der Eurozone um 4,5 Prozent. Das Münchner Ifo-Institut erwartet für Deutschland derzeit wegen Corona in Hochrechnungen ein Schrumpfen der Wirtschaftswachstums um 7,2 bis 20,6 Prozentpunkte.

Die Einigung der EU-Wirtschafts- und Finanzminister muss nun noch formal in einem schriftlichen Verfahren der 27 EU-Staaten bestätigt werden.

(dpa)