Aufruf zur Gewalt gegen "Ungläubige" 51-Jähriger Islamist beim Verfassungsschutz wohl aus NRW

Düsseldorf. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat Einzelheiten über den beim Verfassungsschutz enttarnten Islamisten mitgeteilt. Gegen den 51-Jährigen wird wegen Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, der versuchten Verletzung von Dienstgeheimnissen und des Bereiterklärens zur Begehung eines Verbrechens ermittelt, wie die Behörde am Mittwoch erklärte.

Symbolbild

Foto: Marius Becker

Der Mann war demnach seit dem vergangenen April als Quereinsteiger beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beschäftigt und dort mit der Beobachtung der gewaltbereiten salafistischen Szene betraut. Ihm wird vorgeworfen, sich im Internet gegenüber einem Chatpartner als Mitarbeiter des BfV offenbart und unter anderem Details zu Einsätzen mitgeteilt zu haben.

Laut Staatsanwaltschaft soll der Beschuldigte darüber hinaus dem Chatpartner vorgeschlagen haben, Gleichgesinnten Zugang zur BfV-Zentrale in Köln-Chorweiler für eine Gewalttat gegen „Ungläubige“ zu ermöglichen, da dies „sicher im Sinne Allahs“ sei und er „zu allem bereit sei, um den Brüdern zu helfen“.

Bei dem Chatpartner des Beschuldigten handelte es sich den Angaben zufolge um einen BfV-Mitarbeiter. Daher „konnte der Sachverhalt aufgedeckt, der Beschuldigte ermittelt und vorläufig festgenommen werden“, erklärte die Staatsanwaltschaft.

Der 51-Jährige räumte die Vorwürfe demnach ein. Der Mann bezeichnet sich nach Angaben der Strafverfolger als Konvertit und gab als sein Ziel an, das BfV zu infiltrieren, um Glaubensbrüder vor Ermittlungen warnen zu können. Er sitzt seit dem 17. November in Untersuchungshaft.

Bei einer Durchsuchung wurden laut Staatsanwaltschaft Datenträger des Beschuldigten gefunden, die nun ausgewertet werden. Mit den Ermittlungen ist das Bundeskriminalamt beauftragt. Vom Ergebnis der Auswertungen dürfte abhängen, ob der Fall des enttarnten Islamisten womöglich in die Zuständigkeit des Generalbundesanwaltes fällt.

„Bislang haben sich keine belastbaren Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Beschuldigte bereits zuvor sicherheitsrelevante Kenntnisse an Personen aus dem gewaltbereiten salafistischen Szene weitergegeben hat oder andere strafrechtlich relevante Handlungen vorgenommen hat“, erklärte die Staatsanwaltschaft. Weitere Angaben zum Sachverhalt und zur Person des Beschuldigten machte die Behörde mit Hinweis auf die laufenden Ermittlungen nicht. rh/jdö/AFP