Abgeordnete werben für begrenzte Gentest-Zulassung
Berlin (dpa) - Eine Gruppe von Bundestags-Abgeordneten aus allen Fraktionen wirbt für die begrenzte Zulassung von Gentests an künstlich gezeugten Embryonen.
Die Präimplantationsdiagnostik (PID) an den noch nicht in den Mutterleib eingepflanzten Embryonen soll nach ihrer Ansicht aber nur dann zulässig sein, wenn Fehl- oder Totgeburten drohen oder schwere Erbschäden zu erwarten sind. So steht es in dem heute vorgestellten Gesetzentwurf.
„Ziel unseres Gesetzes ist es, Paaren, die einen sehnlichen Kinderwunsch haben, aber bei denen ein oder beide Elternteile die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit haben, eine Chance auf die Geburt eines gesunden Kindes zu geben“, begründete die FDP- Fraktionsvize Ulrike Flach den Entwurf. Unterstützt wird Flach von den Abgeordneten Peter Hintze (CDU), Carola Reimann (SPD), Petra Sitte (Linke) und Jerzy Montag (Grüne).
Doch auch die Anhänger eines strikten Verbots der Präimplantationsdiagnostik (PID) sind zuversichtlich, bei der im Frühjahr erwarteten Parlamentsentscheidung eine Mehrheit zu bekommen. Zu ihnen zählen unter anderem die Kanzlerin und CDU-Chefin Angela Merkel. Unterdessen kündigte eine dritte Parlamentarier-Gruppe um Priska Hinz (Grüne) und René Röspel (SPD) für Mitte Januar einen weiteren Gesetzentwurf an. Sie wollen die PID ausschließlich dann zulassen, wenn Tot- oder Frühgeburten drohen, nicht aber bei einer befürchteten Behinderung.
Mit der PID können im Reagenzglas erzeugte Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf Erbkrankheiten untersucht und dann aussortiert werden. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Juli stellt die PID keinen strafbaren Verstoß gegen das strenge deutsche Embryonenschutzgesetz dar. Bei Verabschiedung des Gesetzes vor fast 20 Jahren war diese Diagnostik noch nicht bekannt. Der Bundestag will die Gesetzeslücke schließen. Entschieden wird die ethisch heikle Frage ohne Fraktionszwang.
Flach und die anderen Befürworter einer begrenzten PID-Zulassung wehrten sich gegen Vorwürfe, die „Büchse der Pandora“ zu öffnen. Ihr Gesetzentwurf verbiete Designer-Babys und die Auswahl des Geschlechts der Kinder. Flach betonte, die Gruppe sei grundsätzlich durchaus für ein PID-Verbot. Gleichwohl solle sie in Ausnahmefällen zulässig sein. Zur Vermeidung von Missbrauch solle eine Beratung Pflicht sein, eine interdisziplinär zusammengesetzte Ethikkommission zustimmen, die Frau schriftlich einwilligen und die PID nur an Zentren mit Lizenz vorgenommen werden. „Über die Durchführung der PID wird in jedem Einzelfall entschieden.“
Die SPD-Abgeordnete Reimann betonte, ohne eine solche Regelung lasse man Paare und vor allem Frauen sehenden Auges in einen Schwangerschaftskonflikt laufen. Reimann rechnet auf der Basis von Beratungsstatistiken mit etwa 100 bis 200 PID-Fälle pro Jahr.
Linke-Fraktionsvize Sitte sagte, zwei Drittel der betroffenen Eltern hätten bereits ein oft krankes oder pflegebedürftiges Kind und sagten: „Wir möchten dieses Leiden einem zweiten Kind ersparen, aber wir möchten gerne ein zweites Kind.“ Betroffen seien auch Frauen, die oft wegen Anomalien bei den Chromosomen bereits mehrfach Fehl- und Totgeburten hatten. Der Grünen-Rechtspolitiker Montag betonte: „Ich halte ein völliges Verbot der PID gegenüber den betroffenen Paaren für verfassungswidrig und menschenrechtswidrig.“
Unionsfraktionsvize Johannes Singhammer (CSU), der zu den Verfechtern eines strikten Verbots zählt, kritisierte den Antrag. „Wir stehen vor einer ganz grundlegenden Entscheidung über die Wertschätzung von Leben, wie sie sich selten im Bundestag und der Gesellschaft insgesamt gestellt hat: Kann man eine Auswahl treffen bei menschlichem Leben in Form eines Embryos oder nicht?“ Er sei mit den weiteren Verbots-Anhängern überzeugt: „Wir können sie nicht treffen“, sagte Singhammer der Nachrichtenagentur dpa.
Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck sagte: „Die Verwerfung eines Embryos aufgrund eines auffälligen Chromosomensatzes verstößt gegen die Menschenwürde und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Auch SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles befürwortet ein PID-Verbot.
Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) warnte vor einer Diskriminierung Behinderter durch Gentests an Reagenzglas-Embryonen. „Wenn wir entscheiden, welcher Embryo die Chance erhält, sich zu entwickeln und welcher verworfen wird, überschreiten wir eine Grenze“, sagte ZdK-Präsident Alois Glück der „Passauer Neuen Presse“.