Alter neuer Streit um Speicherfrist

Justizministerin befeuert die Debatte mit einem Gutachten.

Berlin. Ihr Lob hatte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) ganz gezielt adressiert. Die Empfänger: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Hans-Peter Friedrich. Im Kabinett sollten alle wissen, dass es doch klappt zwischen der Bundesjustizministerin und dem Bundesinnenminister. Binnen weniger Wochen hätten es die FDP-Frau und der CSU-Politiker geschafft, einen Gesetzentwurf für eine Verbunddatei gegen Rechtsterrorismus vorzulegen.

Doch Innenminister Friedrich liegt mit der FDP-Kollegin über Kreuz wegen eines neuen Gesetzentwurfs zur Vorratsdatenspeicherung. Die alte Regelung hatte das Bundesverfassungsgericht 2010 kassiert. Seither dürfen Telefon- und Internetverbindungsdaten nicht mehr ohne Verdacht für sechs Monate gespeichert werden. Der Gesetzgeber müsse nachbessern, so die Ansage der höchsten deutschen Richter.

Leutheusser-Schnarrenberger will Ermittlern und Strafverfolgern die begehrten Daten zur Verfügung stellen lassen, aber nur bei konkretem Anlass. In einem „Quick-Freeze“-Verfahren sollen dabei Daten zunächst „eingefroren“ und dann bei konkretem Verdacht und nach Anordnung durch einen Richter zur Strafverfolgung „aufgetaut“ werden. Friedrich geht dieser Vorschlag nicht weit genug. Der Innenminister sieht eine Speicherfrist von sechs Monaten als zwingend im Kampf gegen Terrorismus und Organisierte Kriminalität an.

Die Justizministerin hat nun mit einem Gutachten die Debatte befeuert, das zu dem Ergebnis kommt, dass auf Vorrat gespeicherte Daten die Aufklärungsquote nicht beeinflussen. Für das Innenministerium habe die Studie „keinerlei Relevanz“, so ein Sprecher. Auch BKA-Präsident Jörg Ziercke reagierte. Die Aufklärungsquote sei der „gröbste Hobel“, den das Justizministerium heranziehen könne.