Altersarmut: Weniger als ein Viertel der Minijobber zahlt Rentenbeiträge
Berlin (dpa) - Neu-Minijobber müssen inzwischen Beiträge in die Rentenkasse zahlen. Es sei denn, sie lassen sich befreien. Laut einer Zwischenbilanz folgt nur knapp ein Viertel der Versicherungspflicht - ein Erfolg oder ein Flop?
Berlin (dpa) - Neu-Minijobber müssen inzwischen Beiträge in die Rentenkasse zahlen. Es sei denn, sie lassen sich befreien. Laut einer Zwischenbilanz folgt nur knapp ein Viertel der Versicherungspflicht - ein Erfolg oder ein Flop?
Von rund 2,8 Millionen geringfügig Beschäftigten, die seit Jahresbeginn einen Minijob annahmen, führten Anfang August nur 621 000 oder 23,8 Prozent Beiträge in die Rentenkasse ab. Der Rest ließ sich von der Pflicht befreien.
Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Grünen-Anfrage hervor, die der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Die Opposition sprach von einem Scheitern der Versicherungspflicht. Das Arbeitsministerium sieht dagegen einen Erfolg nach wenigen Monaten.
Anfang des Jahres wurde nicht nur die Verdienstobergrenze für die rund sieben Millionen Minijobber von 400 auf 450 Euro heraufgesetzt. Für Neu-Minijobber kam eine Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung hinzu, von der sich Betroffene auf Antrag aber befreien lassen können.
Der rentenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Wolfgang Strengmann-Kuhn, hält die von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) durchgesetzte Pflicht für gescheitert. Die meisten Minijobber steuerten nach wie vor auf Altersarmut zu - mehr als drei Viertel von ihnen, vor allem Frauen, seien nicht versichert. „Von der Leyen verspricht viel Gutes, aber sie liefert Altersarmut.“
SPD-Fraktionsvize Elke Ferner kritisierte, die Rentenversicherungspflicht habe sich „als nächste leere Schachtel im Geschenke-Laden von Schwarz-Gelb erwiesen“. Eine grundlegende Reform der Minijobs sei nötig.
Das Bundesarbeitsministerium erklärte dagegen: „Rund 24 Prozent Minijobber mit Rentenversicherung sind nach nur sieben Monaten ein Erfolg und ein beachtlicher Wert.“ Vor Einführung der Pflicht habe dieser Anteil im Dezember 2012 bei nur 5,6 Prozent gelegen. Viele geringfügig Beschäftigte seien zudem bereits anderweitig abgesichert, etwa über einen parallelen regulär sozialversicherungspflichtigen Job. Union und FDP wiesen die Vorwürfe ebenfalls zurück.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) forderte eine Reform der Minijobs, damit reguläre Arbeitsplätze nicht länger aufgesplittet würden und mehr ordentliche Teilzeitarbeitsplätze entstünden. „Das Problem ist der Minijob selbst, weil hier zumeist Hungerlöhne gezahlt werden, von denen man sich ohnehin keine anständige Rente aufbauen kann“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach.