Wulffs Ex-Sprecher Glaeseker muss vor Gericht
Hannover (dpa) - Der ehemalige Sprecher von Ex-Bundespräsident Christian Wulff muss sich wegen Bestechlichkeit vor Gericht verantworten. Das Landgericht Hannover ließ die Anklage gegen Olaf Glaeseker und den Partymanager Manfred Schmidt zu.
Der Prozess beginnt am 9. Dezember.
Die Staatsanwaltschaft Hannover wirft Glaeseker vor, er habe sich in seiner Zeit als Sprecher des damaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten Wulff bestechen lassen. Glaeseker soll den Partymanager Schmidt 2007 bis 2009 bei der Sponsorensuche für die Promi-Fete „Nord-Süd-Dialog“ geholfen haben. Schmidt soll damit rund eine Million Euro Gewinn gemacht haben, im Gegenzug soll der Manager Glaeseker zu Gratisflügen und Urlauben in seine Häuser nach Spanien und Frankreich eingeladen haben.
Ob Wulff als Zeuge gegen seinen früheren Sprecher aussagen muss, ist noch unklar. Das frühere Staatsoberhaupt steht vom 1. November an wegen Vorteilsnahme vor dem Landgericht, sein Fall wird aber von einer anderen Strafkammer verhandelt. Das Gericht hatte die Anklage vor anderthalb Wochen zugelassen.
Glaesekers Verteidiger Guido Frings und Stephan Fink erklärten, die Hauptverhandlung werde zeigen, dass das Engagement des damaligen Sprechers allein dem Land Niedersachsen, Hannover und dem damaligen Ministerpräsidenten gegolten habe. Die langjährige Freundschaft und das „fast familiäre Verhältnis“ zwischen Schmidt, Glaeseker und dessen Ehefrau seien der einzige Grund für die gegenseitigen Besuche gewesen. „Einen korruptiven Hintergrund gibt es nicht“, betonten sie.
Dagegen unterstrich die Anklagebehörde, mit der Eröffnung des Hauptverfahrens sei erneut die Sicht der Staatsanwaltschaft Hannover bestätigt worden, dass es im Umfeld des damaligen Ministerpräsidenten Wulff „mit hinreichender Sicherheit“ zu Korruptionsstraftaten gekommen sei. „Im Kern sind beide Fälle identisch: Sowohl Glaeseker als auch Wulff wird vorgeworfen, sie hätten sich durch Vergünstigungen von Privatunternehmern bei dienstlichen Entscheidungen beeinflussen lassen“, hieß es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft.
Wulff soll sich einen Oktoberfestbesuch teilweise vom Filmproduzenten David Groenewold bezahlen lassen haben. Dem Ex-Präsidenten wird aber - anders als Glaeseker - nicht wegen Bestechlichkeit, sondern wegen Vorteilsnahme der Prozess gemacht, obwohl die Staatsanwaltschaft ursprünglich auch ihn wegen Bestechlichkeit angeklagt hatte. Die Staatsanwaltschaft betonte, sie werde ihre Sicht dazu in beiden Prozessen darlegen. Eine Verurteilung Wulffs wegen Bestechlichkeit sei weiterhin möglich.