Analyse: Am 1. Januar startet die Rente mit 67
Wer im kommenden Jahr 65 wird, muss einen Monat länger arbeiten.
Berlin. Knapp fünf Jahre nach dem Beschluss des Bundestages geht’s los: Mit dem Neujahrstag 2012 beginnt der erste Schritt zur Anhebung des gesetzlichen Rentenalters von 65 auf 67 Jahre. Im Jahr 2029 ist der Prozess abgeschlossen. Dann gibt’s die Rente ohne Abschläge im Regelfall nur noch mit 67 Jahren.
Das Regelalter für die abschlagsfreie Rente steigt anfangs in Schritten von einem Monat, in der zweiten Phase in Zwei-Monats-Schritten (siehe Grafik).
Aus demografischen Gründen: Weil die Bundesbürger immer länger leben und daher immer länger Rente beziehen. Und weil zugleich die Zahl der Beitragszahler schrumpft.
Bis zum Jahr 2030 wird sich der Altersaufbau der Bevölkerung weiter deutlich verändern. Die Altersgruppe der 20- bis 64-Jährigen — die Erwerbsfähigen — schrumpft nach den Prognosen um fünf Millionen auf rund 45 Millionen. Im selben Zeitraum nimmt die Zahl der Menschen über 65 um gut sechs auf 22 Millionen zu. Mit anderen Worten: Kamen vor 20 Jahren noch vier Erwerbsfähige auf einen Rentner, so wird sich das Verhältnis 2030 voraussichtlich auf 2:1 verschlechtern.
Sie hat sich in den vergangenen 40 Jahren deutlich erhöht: Ein durchschnittlicher West-Ruheständler bezog 1970 noch 11,1 Jahre Rente. 2010 waren es bereits 18,4 Jahre.
Sie soll die Rentenkassen langfristig entlasten, den Anstieg des Beitragssatzes abmildern und damit die Rentenversicherung zukunftsfest machen. Weil es Ausnahmen für Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren gibt (sie können weiterhin mit 65 ohne Abschläge in Rente gehen), ist aber nur eine bescheidene Entlastung zu erwarten: Experten gehen davon aus, dass die Rente mit 67 die Beitragszahler 2030 um 0,5 Prozentpunkte jährlich — nach heutigen Werten sind das etwa 5,5 Milliarden Euro — entlasten kann. Bis dahin ist ein Beitragssatzanstieg auf maximal 22 Prozent (2012: 19,6 Prozent) einkalkuliert.
Für jeden Monat, den man vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, werden vom Anspruch 0,3 Prozent abgezogen — lebenslang. Ein Beispiel: Wer 1955 auf die Welt kam, der kann 2020 erst mit 65 Jahren und neun Monaten ohne Abschläge in Rente gehen. Ein vorzeitiger Rentenbezug mit 63 Jahren führt zu einer Rentenkürzung um 9,9 Prozent.