Arbeitsmarkt jetzt auch für Rumänen und Bulgaren offen
Berlin (dpa) - Mit dem Jahreswechsel hat sich der deutsche Arbeitsmarkt auch für Rumänen und Bulgaren geöffnet. Die Bürger der beiden EU-Länder genießen mit dem 1. Januar das uneingeschränkte Recht, in allen EU-Staaten einen Job zu suchen.
Eine Arbeitserlaubnis ist nicht mehr nötig, um ins Land kommen zu können. Erwartet werden in Deutschland nach jüngsten Prognosen bis zu 180 000 Zuwanderer. Rumänien und Bulgarien sind die ärmsten Länder innerhalb der EU. Bei ihrem Beitritt 2007 hatten sie akzeptiert, dass die EU-weite Freizügigkeit für eigene Staatsbürger erst mit sieben Jahren Verspätung gilt.
Die neue Arbeitnehmerfreizügigkeit hatte für Streit in Deutschland gesorgt. Die CSU warnt vor einer Armutszuwanderung. Sie will Ausländern den Zugang zum deutschen Sozialsystem erschweren - etwa durch eine dreimonatige Sperrfrist für Hartz-IV-Hilfen an Zuwanderer. SPD und Opposition warfen der CSU Populismus vor.
Bulgariens Botschafter in Berlin, Radi Naidenov, kritisierte die deutsche Debatte über mögliche Armutszuwanderung. „Wer Vorurteile bedient und populistisch argumentiert, schadet der europäischen Idee insgesamt und damit uns allen“, sagte Naidenov der Zeitung „Die Welt“.
Nach Ansicht des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) muss Deutschland generell für Zuwanderer attraktiver werden. Denn bis 2020 sinke das Potenzial an Erwerbstätigen um 6,5 Millionen Menschen, sagte BDI-Präsident Ulrich Grillo der Nachrichtenagentur dpa. „Wenn wir stärker wachsen wollen, müssen wir auch qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland hereinholen. Und diese Menschen müssen die Möglichkeit bekommen, integriert zu werden.“ Die Attraktivität Deutschlands zu steigern, habe nicht nur mit Geld zu tun. Die neuen Regelungen vom 1. Januar 2014 an sind ein weiterer Schritt zur vollständigen Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. Für Bürger aus dem neuen Mitgliedsland Kroatien gelten allerdings in Deutschland und einigen anderen EU-Staaten weiterhin Beschränkungen - möglicherweise bis zum Jahr 2020. Das Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit ist Teil der vier Grundfreiheiten für Personen, für Waren und Dienstleistungen sowie für den Kapital- und Zahlungsverkehr.
Um Verwerfungen am Arbeitsmarkt durch zuwandernde Niedriglöhner zu verhindern, hatten Deutschland und Österreich dieses Recht für Bürger der osteuropäischen Beitrittsländer zunächst eingeschränkt. Am 1. Mai 2011 endeten diese Übergangsregelungen für die mittelosteuropäischen EU-Staaten Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Lettland, Litauen, und Estland. Für Rumänien und Bulgarien galten sie weiter.